Viele Fragen zur KESB und zum Leben im Alter

Das Thema KESB und im Speziellen der Erwachsenenschutz bewegte am Aescher Mittwochsgespräch die Gemüter im voll besetzten Schloss-Chäller.

Grosses Interesse: Marianne Hollinger führte ins Thema ein. Die verschiedenen Szenarien um eine Beistandschaft wurden angesprochen.  Foto: Tobias Gfeller
Grosses Interesse: Marianne Hollinger führte ins Thema ein. Die verschiedenen Szenarien um eine Beistandschaft wurden angesprochen. Foto: Tobias Gfeller

Achtung, die KESB kommt!», rief Gemeindepräsidentin Marianne Hollinger (FDP) ins Publikum. «Wann kommt denn die KESB überhaupt?», fragte sie nach. Hollinger brachte gleich zu Beginn auf den Punkt, was auch schon bald im Schloss-Chäller spürbar war. Die KESB beschäftigt die Menschen auch in Aesch. Deshalb machte der Gemeinderat die KESB und im Speziellen den Erwachsenenschutz zum Thema des Mittwochsgesprächs.

Noch während der einleitenden Worte von Marianne Hollinger äusserte sich ein Mann aus dem Publikum kritisch zur KESB. Er habe mit der KESB schlechte Erfahrungen gemacht. Wiederholt erhob der Mann während des Abends seine Stimme. Schon zu Beginn war klar: Das Thema KESB bewegt, und der Abend wurde länger, als dies der Gemeinderat geplant hatte.

Caroline Zürcher, bei der KESB Birstal zuständig für Aesch, Duggingen und Pfeffingen, erläuterte in einem ausführlichen Referat die Arbeitsweise der KESB. Sie zeigte Möglichkeiten auf, wie man fürs Alter und eine eventuelle Urteilsunfähigkeit vorsorgen kann. Zentrales Instrument sei der Vorsorgeauftrag, mit dem eine Person im Falle einer Urteilsunfähigkeit als Vollmachtbeauftragte eingesetzt wird. Diese übernimmt die Vorsorge für einen als Person, für die finanziellen Angelegenheiten und den Rechtsverkehr, erklärte Remo Lutz, Anwalt und Notar der Gemeinde Aesch, der wöchentlich vier bis fünf solche Vorsorgeaufträge bearbeitet. Er empfahl den Besuchern, noch bei klarem Verstand einen solchen Vorsorgeauftrag zu verfassen. Ein entsprechendes Muster publiziert die Gemeinde Aesch auf ihrer Homepage. «Der Inhalt sollte wirklich detailliert geklärt sein», sagte Lutz und verwies dabei auf mögliche Streitigkeiten innerhalb der Familie. Auch Caroline Zürcher kommt immer wieder mit solchen Unstimmigkeiten in Berührung. «Existieren mehrere Kinder und nur eines wird mit der Vorsorge beauftragt, kann dies zu Konflikten führen.»

Verschiedene Beistandschaften

Bestätigt ein Arzt die Urteilsunfähigkeit, wird die KESB informiert, die sich dann mit der mit der Vorsorge beauftragten Person in Kontakt setzt. «Nach der Einsetzung dieser Person wird die Akte bei der KESB geschlossen», betonte Caroline Zürcher. Komplexer werde es aber, wenn kein solcher Vorsorgeauftrag existiert. «Dann kommt der Ehegatte als gesetzlicher Vertreter oder aber ein Beistand zum Einsatz», so Zürcher. Dabei existieren verschiedene Beistandschaften als behördliche Massnahmen. Die Begrifflichkeiten wurden im Verlauf des Abends immer komplexer. Dementsprechend viele Fragen traten im Publikum auf. «Der Beistand ist nicht zu verwechseln mit einer normalen Vollmacht, die schon bei Urteilsfähigkeit übertrag- und nutzbar ist», erläuterte Caroline Zürcher weiter.

Komplizierte rechtliche Verhältnisse

Als Beistände treten am häufigsten die Kinder ein. Die KESB sei immer froh, wenn ein Kind dieses Mandat übernehme, so Caroline Zürcher. «Aber nicht immer wollen dies die Kinder auch tun. Dann kommt jemand aus der Bevölkerung als Beistand zum Einsatz.» Für dieses Amt könne man sich melden. «Wir haben mehrere Privatpersonen auf der Liste, die wir für Beistandschaften geschult haben.» Bei komplexen Fällen treten professionelle Beistände in Einsatz. Die KESB handle bei ihren behördlichen Massnahmen stets nach dem Prinzip: «So viel wie nötig, so wenig wie möglich.» Aesch sei für das Thema Leben im Alter sehr gut aufgestellt. «Wir haben mehrere Angebote und Institutionen wie den Seniorenrat, die Drehscheibe oder die Pro Senectute», lobte Caroline Zürcher.