Ruhestörung oder bedeutungsvoller Klang?
Die Katholiken von Hofstetten-Flüh stehen vor der Frage, ob sie beim Glockenschlag an der Uhr drehen wollen.

Hofstetten-Flüh zählt laut einer grossen Schweizer Wochenzeitung zu den attraktivsten Wohngemeinden des Kantons Solothurn. Für die Standortattraktivität ist der Kirchgemeinderat sogar bereit, eine Jahrhunderte alte Traditionen aufzugeben. Er genehmigte, das tägliche Morgengeläut der über 100-jährigen, tonnenschweren Kirchenglocken von 5.30 Uhr auf sieben Uhr zu verlegen. Anwohner hatten nämlich zu bedenken gegeben, dass ihnen das Bimmeln der Kirchenglocken den Schlaf raube: «Wir sind nach Hofstetten-Flüh umgezogen. Erstaunt mussten wir feststellen, dass jeden Morgen um 5.30 Uhr die katholischen Kirchenglocken drei Minuten lang läuten. An solche Sachen denkt man bei der Auswahl des neuen Wohnorts leider nicht.» Es sei aber auch nirgends ersichtlich, wann in einer Gemeinde die Kirchenglocken bimmeln.
Günsberg war erfolgreich
«Nicht aufwachen ist unmöglich, ich arbeite seither mit starken Kopfschmerzen», machte der lärmgeplagte Neuzuzüger im globalen Netz publik und stiess auf der Seite nachtruhe.info schweizweit auf Leidensgenossen und Tipps, wie man sich gegen die Lärmbelästigung durch Glocken – erfolgreich – wehren kann. Verwiesen wird zum Beispiel auf Günsberg. In dieser Gemeinde konnten die Glockengegner erreichen, dass die Kirchenverantwortlichen vom Kanton Solothurn eine Verfügung erhielten, wann sie die Kirchenlocken nicht läuten lassen dürfen.
Nun aber läuten die Glocken in Hofstetten doch weiterhin um 5.30 Uhr. Denn der Entscheid des Kirchgemeinderates hatte auch Befürworter des traditionellen Glockengeläuts auf den Plan gerufen. «Plötzlich meldeten sich sehr viele Einwohner bei uns, die sich für das Glockengeläut stark machten», sagt Linus Grossheutschi, Präsident der katholischen Kirchgemeinde, auf Anfrage dieser Zeitung. «Der Kirchgemeinderat ist letztlich auf seinen Entscheid zurückgekommen und beschloss, vorerst alles beim Alten zu belassen», führt Grossheutschi aus.
Die Exekutive will nun bei den Steuerzahlern der Kirchgemeinde auf Tuchfühlung gehen. «Wir möchten an der Kirchgemeindeversammlung Ende November die Uhrzeit des Morgengeläuts zur Diskussion stellen», erklärt Grossheutschi, verweist aber darauf, dass rechtlich gesehen die Entscheidungskompetenz beim Kirchgemeinderat liege, da in Hofstetten-Flüh das Glockengeläut nicht reglementarisch festgehalten sei. Grossheutschi hat zur Frage, «darf der Kirchgemeinderat das Glockengeläut verschieben» auch ein Urteil des Bundesgerichts gefunden, welche seine Aussage stütze.
In Breitenbach hatte der Kirchgemeinderat in der Streitfrage, wann soll geläutet werden, ebenfalls das Volk befragt. Die Mehrheit der 100 erschienenen Katholiken stellte sich hinter das traditionelle Glockengeläut und sprach sich dafür aus, auch während der Nacht per Glockenschlag die Zeit verkünden zu lassen. In vielen Agglomerationsgemeinden hingegen ist das Glockengeläut im Morgengrauen verstummt.