Bundesgericht bestätigt Urteil gegen ehemalige Grellinger Kassierin der Katholiken

Die Grellingerin hatte 400000 Franken der Kirchgemeinde auf eigene Konten umgeleitet. Vom obersten Schweizer Gericht erhoffte sie sich milderes Urteil als vor dem Baselbieter Kantonsgericht — vergeblich.

Urteil bestätigt: Die ehemalige Kassiererin soll in die Kirchenkasse der Katholischen Kirchgemeinde Grellingen gegriffen haben. Foto: Nicole Nars-Zimmer
Urteil bestätigt: Die ehemalige Kassiererin soll in die Kirchenkasse der Katholischen Kirchgemeinde Grellingen gegriffen haben. Foto: Nicole Nars-Zimmer

Die ehemalige Kassierin, welche die römisch-katholische Kirchgemeinde Grellingen betrogen hat, muss definitiv ins Gefängnis. Das Bundesgericht hat jetzt das Urteil des Baselbieter Kantonsgerichts aus dem Jahr 2023 bestätigt, wonach sie zu einer Gefängnisstrafe von 30 Monaten verurteilt wird, davon 24 bedingt. Es sah es als erwiesen an, dass sie als Verantwortliche für die Buchhaltung zwischen 2017 und 2018 insgesamt über 400000 Franken auf ihre privaten Konten überwiesen hatte.

Die Beschuldigte war als Kassierin mit Einzelunterschrift zeichnungsberechtigt. Sie überwies 15000 Franken sowie später in mehreren Tranchen 301000 Franken von der Kirchgemeinde auf eigene Konten. Zudem transferierte sie 90000 Franken von der Parteikasse der CVP. Die Gelder verwendete die Grellingerin unter anderem für private Rechnungen und für den Umbau eines Country-Saloons. Zwar zahlte sie sämtliche Beträge bis Juli 2020 zurück — jedoch erst, nachdem das Strafverfahren bereits angelaufen war. Wegen Veruntreuung und Urkundenfälschung hatte sie bereits 2021 die erste Instanz, das Baselbieter Strafgericht, verurteilt. Die verhängte Strafe betrug damals 20 Monate Gefängnis bedingt. Sowohl die ehemalige Kassierin als auch die Kirchgemeinde und eine Versicherung zogen das Urteil weiter. Das strengere Strafmass, welches das Bundesgericht jetzt bestätigt hat, legte erst 2023 die zweite Instanz, das Baselbieter Kantonsgericht, fest. Dieses erkannte nämlich zusätzlich den Tatbestand der falschen Anschuldigung. Demnach fälschte die Frau Protokolle von Kirchgemeindeversammlungen, reichte manipulierte Dokumente bei Banken ein und erstellte fiktive Lieferantenrechnungen. Zudem versuchte sie, die Verantwortung einer Kirchgemeindepräsidentin zuzuschieben, indem sie eine angebliche «Aktennotiz — stilles Darlehen» mit gefälschter Unterschrift einreichte.

Rückzahlung spielte keine Rolle

Die Frau zog das zweitinstanzliche Urteil ans Bundesgericht weiter, wo sie sich einen Freispruch oder zumindest eine mildere Strafe erhoffte. Sie argumentierte unter anderem, sie habe nie die Absicht gehabt, jemanden falsch zu beschuldigen. Zudem sei kein bleibender Schaden entstanden, da alles zurückbezahlt worden sei.

Das Bundesgericht wies diese Argumente jetzt grösstenteils ab. Für den Tatbestand der Veruntreuung sei entscheidend, dass anvertraute Gelder zweckwidrig verwendet wurden — nicht, ob sie später zurückbezahlt wurden. Auch bei der falschen Anschuldigung sei der Vorsatz belegt: Wer wissentlich ein gefälschtes Dokument einreicht und eine andere Person belastet, müsse damit rechnen, dass gegen diese ein Strafverfahren eröffnet wird, so das Fazit des höchsten Schweizer Gerichts. Es bleibt also dabei: Die Frau muss sicher ein halbes Jahr hinter Gitter.

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