Zeit für einen Neubeginn

Das Urteil des Bundesgericht ist gefällt: Der Verwaltungsrat der Kelsag hat bei der Generalversammlung 2020 die Aktionärsrechte verletzt.

Die kommende Generalversammlung soll die Geschehnisse analysieren: Dies schlagen die Gemeindepräsidenten Markus Wackernagel, Liesberg, Hannes Niklaus, Brislach und Beat Fankhauser Duggingen (v.l.) vor. Foto: Bea Asper
Die kommende Generalversammlung soll die Geschehnisse analysieren: Dies schlagen die Gemeindepräsidenten Markus Wackernagel, Liesberg, Hannes Niklaus, Brislach und Beat Fankhauser Duggingen (v.l.) vor. Foto: Bea Asper

Duggingen hatte schon vor Jahren beanstandet, dass der Verwaltungsrat der Kelsag stur seinen eigenen Weg verfolge, anstatt auf veränderte Bedürfnisse einzugehen. Als Folge kündigte Duggingen den Vertrag für das Einsammeln des Kehrichts. Duggingen setzt seither auf die Entsorgung durch einen anderen Anbieter und fährt günstiger. Man wollte der Kelsag nicht den Rücken kehren, sondern wünschte sich eine Neuausrichtung, erklärt Gemeindepräsident Beat Fankhauser. Deswegen setzte sich Duggingen zusammen mit Brislach und Liesberg im Jahr 2020 dafür ein, die vom Verwaltungsrat beantragte Statutenrevision, wonach die Aktionärsgemeinden unter anderem nicht mehr über das Budget befinden können, zu verschieben. Der Verwaltungsrat hatte beschlossen, die Generalversammlung wegen der Corona-Schutzmassnahmen auf dem schriftlichen Weg durchzuführen. Dabei liess er über die von Aktionären eingereichten Anträge nicht abstimmen. Aktionärsrechte zu beschneiden, sei nicht die Absicht der Covid-Verordnung gewesen, stellte später das Amtsgericht fest. Der Verwaltungsrat zog das Urteil vors Kantonsgericht. Als er auch hier eine Abfuhr kassierte, focht er das Urteil beim Bundesgericht an. Doch auch dieses kam zum Schluss, dass der Verwaltungsrat Fehler begangen hat. Er hätte auf die elektronischen Mittel setzen können und zu den schriftlichen Anträgen der Aktionäre schriftlich Stellung nehmen können, heisst es im Urteil des Bundesgerichts.

Abwahl von drei Verwaltungsräten

«Der Verwaltungsrat befindet sich seit langem auf dem Holzweg und die fehlende Bereitschaft, dies einzugestehen, kostet die Kelsag viel Geld», resümiert Brislachs Gemeindepräsident Hannes Niklaus. Es stelle sich die Frage, ob die Verwaltungsräte dafür die Verantwortung übernehmen und für die Kosten aufkommen werden. Die Antwort darauf könnte eine Verantwortlichkeitsklage sein. «Eigentlich könnte man davon ausgehen, dass die Verantwortlichen nun den Hut nehmen», meint der Gemeindepräsident von Liesberg, Markus Wackernagel. «Sollte dies nicht passieren, werden wir an der Generalversammlung vom Mai die Abwahl von drei Verwaltungsräten vorschlagen.» Mit zwei verbleibenden Verwaltungsräten sichere man das Know-how und mit der Wahl von drei neuen Kräften würde der Weg für die Ausarbeitung einer Zukunftsstrategie frei werden, sagt Wackernagel. An möglichen Kandidierenden fehle es nicht. Die Namen würden in den nächsten Wochen bekannt gegeben, wenn man die Anträge einreichen wird. Fest stehe, dass einige Gemeinden die Verträge für das Grüngut und für Kehricht aufgekündigt haben. «Die Aktionäre haben kein Interesse, der Kelsag zu schaden. Sie möchten einfach nur eine neue Strategie, die auf die Bedürfnisse der Gemeinden zugeschnitten ist», unterstreicht Niklaus.

Nachgefragt bei der Kelsag sagt Verwaltungsratspräsident Germann Wiggli, dass der Verwaltungsrat demnächst über das weitere Vorgehen informieren werde. «Die Gefahr ist gross, dass jetzt jene Kräfte Auftrieb erhalten, die das Unternehmen zerschlagen wollen», gibt Wiggli zu bedenken. In den vergangenen Wochen habe der Verwaltungsrat mehrere Gemeinderäte im Laufental und im Schwarzbubenland besucht und sachlich über die Konsequenzen einer Zerschlagung der Kelsag informiert, resümiert Wiggli. Ab sofort würden wieder die alten Statuten gelten. «Der Verwaltungsrat wird das Unternehmen gemäss dem Firmenzweck fortführen: Einsammeln, Transportieren, Verwerten und Beseitigen von Abfällen aller Art», so Wiggli.

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