Spontaner Bauernaufstand im Klosterdorf

Letzten Montagvormittag rief ein Bagger empörte Landwirte aus Beinwil und Ramiswil auf den Plan, als der Baggerführer im Auftrag des Kantons eine seit 1950 bestehende, 2014 erneuerte Drainageleitung funktionsunfähig machen wollte. Der Erneuerung war die Baubewilligung verwehrt worden.

Behördlich gekappte Drainageleitung: Das kam bei den Landwirten der Region gar nicht gut an, sie fühlen sich gegenüber Pro Natura benachteiligt. Foto: Roland Bürki
Behördlich gekappte Drainageleitung: Das kam bei den Landwirten der Region gar nicht gut an, sie fühlen sich gegenüber Pro Natura benachteiligt. Foto: Roland Bürki

Montagmorgen um zehn Uhr im Gebiet Chlosterhof. Eifrig diskutierende Bauern umstehen einen Kleinbagger, der eben eine in der Nähe des Hexenbachs verlaufende Drainageleitung ein erstes Mal unterbunden hat. Zwei Kantonspolizisten und Jonas Lüthy vom Amt für Raumplanung (ARP) halten sich diskret etwas abseits. Zur Sache will sich Lüthy nicht äussern, sondern weist die Vollstreckungsverfügung des Oberamts Dorneck-Thierstein vor, deren Ausführung er hier zu überwachen habe. «Der überlaufende Hexenbach hat 1946 nach einem Riesengewitter das nebenan liegende Graslandgebiet «Sennhus» überschwemmt, weshalb der Landeigentümer in den 1950er Jahren eine Drainageleitung erstellt hat, um das durchnässte Land zu entwässern», klärt Urs Saner, Landwirt, Gemeinderat und Brunnmeister, das Wochenblatt auf. Leider seien die verlegten Tonröhren im Verlaufe der folgenden Jahrzehnte durch die immer schwereren Maschinen abgedrückt und damit funktionsunfähig gemacht worden. Der Eigentümer habe die Leitung 2014 ersetzt, was einen Unbekannten veranlasst habe, das Amt für Umwelt (AfU) darüber telefonisch zu informieren. «Das ARP hat in der Folge ein Baugesuch eingefordert, das gestützt auf eine Einsprache von Pro Natura Solothurn nicht bewilligt worden ist», so Saner.

Bauern fühlen sich benachteiligt

Weil nach Aussagen der anwesenden Landwirte das Ufer des Hexenbachs nicht ausreichend dicht ist, fliesst dauernd Bachwasser unter der Oberfläche zu Tal, versickert zu einem grossen Teil in der Drainageleitung und das Restwasser bildet neben der Passwangstrasse einen kleinen Sumpf. Dieses hat Pächter Ueli Zybach bislang nicht gestört, er konnte das Gebiet Chlosterhof, sein einziges einigermassen flaches Land, zu einem grossen Teil bewirtschaften. Das wird ihm nach der behördlich verordneten Unterbindung der Drainageleitung aber nicht mehr möglich sein. Die zahlreichen anwesenden Landwirte machen ihrer Empörung über die Bevorzugung von Pro Natura, die willfährige Übernahme der Baggerarbeiten durch den hiesigen Bauunternehmer und die generell immer stärkere Beschneidung der Landwirtschaft im Bereich der Direktzahlungen Luft. Ebenso üben sie scharfe Kritik an Robert Grütter, Leiter Baugesuche beim ARP, der sich im Gegensatz zu Baudirektor Roland Fürst keinem Augenschein habe stellen wollen. Schliesslich bekommt auch das Oberamt Dorneck-Thierstein noch etwas Fett ab. Weil es letztlich die Verfügung zur unbegreiflichen Kappung der Leitung erlassen habe. Dass Pro Natura Solothurn mit ihrer Einsprache dem Pächter Zybach sein einziges flaches Land vermasselt, ärgert die versammelte Bauernschaft: «Wir zücken symbolisch die gelbe Karte!» Eine kleine Genugtuung bleibt ihnen aber dann doch noch: Beim Bagger ist nach dem ersten ausgehobenen Loch der Diesel ausgegangen…

Der von den Bauern angeschossene Leiter Baugesuche, Robert Grütter vom ARP, zeigt sich gegenüber dem Wochenblatt erstaunt über den Vorwurf des nicht zugestandenen Augenscheins: «Wir haben Herrn Horisberger, dem Eigentümer, während des Verfahrens mehrfach das rechtliche Gehör gewährt. Die, gestützt auf die Stellungnahmen der kantonalen Fachstellen und der eingereichten Einsprache, erlassene Verfügung wurde nicht angefochten und trat somit in Rechtskraft. Die in der Verfügung gemachten Auflagen und Fristen wurden durch Herrn Horisberger nicht eingehalten. Das hat den Kanton veranlasst, die Vollstreckung durch das Oberamt einzuleiten.» Das Argument des Besitzstandes und damit den Verzicht auf ein Baugesuch kann Grütter so auch nicht stehen lassen: «Weil erst ca. 15 Jahre nach dem Kaputtgehen der möglicherweise vorhandenen Tonröhren – deren Existenz konnte nie belegt werden – eine Ersatzbaute erstellt worden ist, kann keine Besitzstandswahrung geltend gemacht werden. Der Kanton sieht somit die Sickerleitung als neue Baute, die in jedem Fall bewilligungspflichtig ist und nach den geltenden gesetzlichen Vorgaben beurteilt werden muss.»

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