Über Denkmalschutz lässt sich streiten

Das markante, jahrhundertealte Dreier-Haus widerspiegelt die Witterswiler Dorfgeschichte und wurde deswegen vom Kanton Solothurn unter Schutz gestellt. Die Auflagen des Denkmalschutzes vergraulen aber die Investoren, und die Gemeinde befürchtet eine Bauruine mit negativen Folgen für die Zonenplanrevision.

Vor dem Dreier-Haus: Doris Weisskopf, Gemeindepräsidentin von Witterswil, hat sich als Vermittlerin eingeschaltet. Foto: Bea Asper
Vor dem Dreier-Haus: Doris Weisskopf, Gemeindepräsidentin von Witterswil, hat sich als Vermittlerin eingeschaltet. Foto: Bea Asper

«Ein historisches Gebäude gewinnt an Bedeutung, wenn seine Geschichte weitergeht. Dies setzt voraus, dass die Liegenschaft zeitgemäss genutzt werden kann und die Renovationskosten verhältnismässig sind», sagt Doris Weisskopf, Gemeindepräsidentin von Witterswil. Sie hat sich in der Diskussion um das Bauen in der Kernzone als Vermittlerin eingeschaltet. Sollte der Denkmalschutz des Kantons Solothurn unnachgiebig bleiben, würde er der Gemeinde Witterswil einen Bärendienst erweisen. «Dann lässt sich kein Investor finden. Das Gebäude, das man mittels Schutzstatus erhalten möchte, würde langsam aber sicher zerfallen», moniert Weisskopf. Betroffen ist ein grosses Areal an zentraler Lage. Dieses sollte nicht zu einem Schandfleck werden, sondern sich inspirierend auf die künftige Entwicklung der Kernzone auswirken, lautet der Wunsch der Dorfplanungskommission. Es handelt sich um das 250-jährige Dreier-Haus, welches seit geraumer Zeit nicht mehr bewohnt wird und zum Verkauf steht. Die privaten Investoren, mit Erfahrungen bei der Renovation historischer Bauten, die vor kurzem auf den Plan traten, seien vergrault worden, heisst es aus zuverlässiger Quelle. Als Grund wird die Haltung des Denkmalschutzes genannt. Die zur Diskussion stehenden Auflagen hätten massive Mehrkosten zur Folge und übten grossen Einfluss auf das Innenleben aus. Die Verhältnismässigkeit der Forderung werde bestritten, denn das Gebäude sei der Öffentlichkeit nicht zugänglich.

Öffentliches Interesse am Erhalt

Nachgefragt beim Kanton Solothurn gibt Denkmalpfleger und Kunsthistoriker Jürg Hirschi zu bedenken, dass triftige Gründe und bestimmte Überlegungen dazu führten, ein Objekt unter Schutz zu stellen. Deswegen gelte: «Das Konzept passt sich dem Baudenkmal an und nicht umgekehrt. Passiert dies nicht, kann die Denkmalpflege ihre Zustimmung für einen Umbau verweigern.» Mit dieser Ausgangslage müsse man sich abfinden. «Es gilt folglich, mit der Denkmalpflege ein Projekt zu entwickeln, welches grösstmögliche Rücksicht auf die historische Substanz nimmt», hält Hirschi fest. Mit der Unterschutzstellung sei der überdurchschnittliche Eigen- und Situationswert der Kulturobjekte und deren Bedeutung für den Kanton erkannt und gewürdigt. «Es besteht also ein öffentliches Interesse am Erhalt, wie dies unter anderem in der sogenannten Kulturdenkmäler-Verordnung (Verordnung über den Schutz der historischen Kulturdenkmäler, Regierungsratsbeschluss vom 19.12.1995) dargelegt werde. Weniger als zwei Prozent aller Bauten des Kantons Solothurn sind kantonal geschützt», erläutert Hirschi.

Gängige Praxis in allen Kantonen

Die Denkmalpflege berufe sich in ihrem Handeln auf internationale Charten, nationale Leitsätze und Inventare und kantonale Gesetzesartikel. «Dies ist die gängige Praxis in allen Kantonen». Bei einem Haus beziehe sich der Schutz auf die historische, innere und äussere Bausubstanz einschliesslich Böden, Decken, Grundrissen, fest eingebauter Ausstattung und Oberflächen.

«Es sind nicht nur die Fassaden der Denkmäler geschützt, der Schutz erstreckt sich auch auf das Innere. Die Denkmalpflege betreibt keine Kulissendenkmalpflege», führt Hirschi aus. «Idealerweise treffen Baudenkmäler auf denkmalaffine Eigentümer, denen der Erhalt des Baudenkmals am Herzen liegt. Sind vornehmlich finanzielle Überlegungen vorhanden, sind diese schwierig mit den Bedürfnissen des Baudenkmals unter einen Hut zu bringen». Das Konzept soll die Bausubstanz intakt lassen. «Das kann auch bedeuten, dass weniger umgebaut werden muss, was zu einer Kostenersparnis führt. Eine maximale Rendite kann bei anderen Bauten erzielt werden. Ein Baudenkmal ist dafür nicht geeignet», erklärt der Denkmalpfleger. Seiner Meinung nach schliessen sich eine spannende Wohneinheit und der Erhalt von historischer Substanz nicht aus. Wo ein Wille ist, ist ein Weg. «Die Denkmalpflege hat kein Interesse, dass Baudenkmäler zerfallen. Sie müssen weiter genutzt werden, damit sie erhalten werden können. Diese Nutzung muss sich jedoch in einem objektverträglichen Rahmen bewegen», meint Hirschi.

Doris Weisskopf — sie hat beruflich langjährige Erfahrung im Finanzsektor — befürchtet hingegen, dass bei gewissen Vorstellungen Wunsch und Realität auseinanderdriften. Für sie ist klar: «Es braucht das gegenseitige Verständnis und seitens der Denkmalpflege eine offene Grundhaltung, auch Zugeständnisse machen zu können. Es zählt die Verhältnismässigkeit.»

Eine massvolle Weiterentwicklung des Baudenkmals sei denkbar, ist Hirschi zu entlocken. «Was als massvoll angeschaut wird, beurteilen Denkmalpflege, Investoren, Gemeinde — eigentlich alle, die eine Meinung zu diesem Thema haben — oft unterschiedlich», resümiert er.