Siedlung mit 100 Wohnungen

Die Mietbaugenossenschaft Basel will in Breitenbach die grüne Wiese im Kreuzacker überbauen. Der entsprechende Gestaltungsplan beschäftigte am Montag den Gemeinderat.

Pläne der Mietbaugenossenschaft Basel: Die Wiese im Kreuzacker soll überbaut werden. Foto: Bea Asper
Pläne der Mietbaugenossenschaft Basel: Die Wiese im Kreuzacker soll überbaut werden. Foto: Bea Asper

Breitenbach

Breitenbachs Bevölkerung soll wachsen und in den nächsten 20 Jahren die 5000er Marke knacken, heisst es im räumlichen Leitbild der Gemeinde, das als Grundlage für die Ortsplanrevision diente. Das überarbeitete Zonenreglement wurde angefochten — der Rechtsstreit ist derzeit beim Regierungsrat hängig. Das laufende Verfahren könne im Bauwesen zu Blockaden führen, Genehmigungsverfahren für Projekte könnten sich verzögern, stellte Statthalter David Häner an der Gemeinderatssitzung vom Montag fest. Dies betreffe möglicherweise auch den Gestaltungsplan für das freistehende Land im Kreuzacker an der Kreuzung Bodenackerstrasse/Gehrenweg. Das über 10000 Quadratmeter grosse Landstück könne zwar sowohl nach dem alten als auch nach dem neuen Zonenreglement wohnlich genutzt werden, orientiere sich aber nach den neuen Zonenvorschriften, die Gegenstand des laufenden Verfahrens sind, informierte Häner.

Die neue Eigentümerin des Landes, die Mieterbaugenossenschaft Basel, strebe eine Überbauung mit rund 100 Wohnungen in unterschiedlich angeordneten, drei- bis viergeschossigen Gebäuden an. Das Projekt sieht eine Autoeinstellhalle mit 121 Stammplätzen und 20 oberirdische Parkplätze für Besucher vor. Der Gestaltungsplan stehe im Einklang mit den Zonenvorschriften und sei der umliegenden Anwohnerschaft an einer Infoversammlung vorgestellt worden. Er soll nun ins Mitwirkungsverfahren und nach Solothurn in die Vorprüfung gehen. Der Gemeinderat stimmte dem Vorgehen zu und beschloss, dass die Überbauungspläne der Bevölkerung im Rahmen eines öffentlichen Anlasses erläutert werden sollen.

Streit um Ausgleichszahlung

Des Weiteren ging es an der Gemeinderatssitzung vom Montag um eine offene Rechnung von 240000 Franken. Diese Summe sei die Sozialregion Thierstein inzwischen der Gemeinde Breitenbach schuldig, gab Gemeindepräsident Christian Thalmann zu Protokoll. Er verwies auf die Vereinbarung, die abgeschlossen wurde, als das Asylwesen zentralisiert und dem Zweckverband Sozialregion Thierstein anvertraut wurde. «Die Sozialregion ist zuständig für die jährliche Erhebung und für die Kompensationszahlung. Die Jahresausgleichsrechnung der Gemeinden wird jeweils an der Ammännerkonferenz präsentiert und erklärt», zitierte Thalmann aus der Vereinbarung und betonte: «Ich habe sowohl an den Treffen mit den Gemeindepräsidenten als auch direkt bei der Sozialregion schon mehrmals auf die ausstehenden Zahlungen hingewiesen, passiert ist jedoch nichts.»

Gemäss der Vereinbarung beginne das Ausgleichsverfahren jedes Jahr mit den neuen Zuweisungszahlen des Kantons. Für die Feststellung der Aufnahmezahlen und die Berechnung des Ausgleichsverfahrens ist der Asylkoordinator der Sozialregion zuständig. Mit der Abgeltungspauschale werde der Ausgleich auf Basis der kantonalen Zuweisungszahlen zwischen den Gemeinden, die zu wenig aufnehmen, und den Gemeinden, die mehr als ihr Soll aufnehmen, berechnet und einmal pro Jahr im Januar verrechnet. «Diese Abgeltungspauschale dient unter anderem den entstehenden Mehrkosten im Bereich Schulung, Sicherheit und Gesundheit», heisst es wörtlich in der Vereinbarung. Die Mehrkosten, die Breitenbach entstehen, weil die Gemeinde ihrer Pflicht im Asylwesen nachkomme, während andere Gemeinden ihr Soll nicht erfüllen, würden bei rund 800 Franken pro Einwohner liegen, kalkulierte Thalmann. Er schlug vor, dass die Gemeinde Breitenbach die geschuldete Ausgleichszahlung mit dem Betrag verrechne, welcher die Sozialregion der Gemeinde Breitenbach jährlich in Rechnung stelle. Die Zahlung an die Sozialregion erfolge pro Quartal, davon werde man jeweils 60000 Franken abziehen.

Sowohl der Vorstand als auch die Delegierten der Sozialregion würden über dieses Vorgehen schriftlich informiert werden, hiess es weiter im Beschluss, der an der Gemeinderatssitzung vom Montag einstimmig gefasst wurde.