Rechtsstreit überschattet Ortsplanrevision
Der Unternehmer Patrik Doppler plante in Breitenbach an der Spitalstrasse eine Überbauung, die dem damaligen Zonenreglement entsprach. In der Zwischenzeit publizierte der Gemeinderat das in der Zonenplanrevision geänderte Reglement. Der daraus resultierende Streit ist beim Regierungsrat hängig.

Breitenbach
Der Unternehmer Patrik Doppler lässt seit einiger Zeit am Breitenbacher Gemeinderat, insbesondere am für die Raumplanung zuständigen Mitglied, David Häner, Kritik laut werden. In öffentlichen Schreiben wirft Doppler den Behördenmitgliedern vor, nicht mit gleich langen Ellen zu messen. In seinem letzten Leserbrief kritisierte Doppler Häners Baugesuch bezüglich einer Ausnahmebewilligung für die Erstellung eines Schwimmbades. Häner wolle die Strassenbaulinie unterschreiten, weil er auf seinem Grundstück zu wenig Platz habe. Daran wäre eigentlich nichts Verwerfliches — wenn sich nicht just derselbe David Häner zusammen mit dem gesamten Gemeinderat im Rahmen der laufenden Ortsplanungsrevision vehement dafür einsetzen würde, über 25000 Quadratmeter Bauland abzuzonen, schrieb Doppler.
«Das Verhältnis ist getrübt», bestätigt Doppler auf Anfrage dieser Zeitung. Hintergrund sei die Enttäuschung über das zerstörte Vertrauen in die Gemeindebehörde. Seine Unternehmung, die purimo AG, habe 2022 und 2024 an der Spitalstrasse in der Zone W2A zwei Grundstücke erworben. «Im Rahmen der Zonenvorschriften haben wir ein Projekt entworfen und dieses der Baubehörde zur Vorprüfung vorgelegt. Dabei erhielten wir grundsätzlich grünes Licht und wurden nicht darauf aufmerksam gemacht, dass das Vorhaben einer sich anbahnenden Reglementsänderung zum Opfer fallen würde.» Aus W2A sollte gemäss Ortsplanrevision nämlich E1-E2 werden. Wirft man einen Blick in die Nachbarschaft sei dieser Entscheid nicht nachvollziehbar, meint Doppler. «Rundherum gibt es kleine Mehrfamilienhäuser in diesem Quartier, während Neubauten künftig nur noch als Häuser ohne Attika gebaut werden können.» Dieses Abzonen stehe im Widerspruch zum bundesrechtlichen Grundsatz des verdichteten Bauens und zum Versprechen des Rates, die Bautätigkeit im Sinne des Leitbildes, das für Breitenbach ein Wachstum der Bevölkerungszahl vorsieht (auf über 5000 Einwohner), zu fördern. Der Rat widerspreche sich auch selber: «An der Randzone will er die bisherige Reservezone Margrieben zu neuem Bauland einzonen und gleichzeitig sorgt er dafür, dass Bauland mitten im Siedlungsgebiet in der Nutzung beschnitten wird.» Nachdem der Gemeinderat im Frühjahr 2025 den geänderten Zonenplan mit dem Reglement publizierte, habe er Einsprache erhoben und sei von der Planungsbehörde zur Einspracheverhandlung eingeladen worden. Im Gespräch mit dem zuständigen Gemeinderat und dem neuen Bauverwalter hätten sich die Fronten verhärtet. Er habe all seine Hoffnung in die Vernunft der Dorfexekutive gesetzt. «Doch der Rat sendete keine Signale aus, die Situation zu entschärfen, sondern verteidigte lediglich seinen bisherigen Standpunkt.» Anstatt sparsam mit Steuergeldern umzugehen, gebe die Behörde das Geld nun für Anwaltskosten aus, moniert Doppler und betont: «Mit etwas Kompromissbereitschaft wäre der kostspielige Rechtsstreit vermeidbar gewesen. Ich würde es ja verstehen, wenn ich eine Aufwertung verlangt hätte. Ich wollte bloss den Status quo beibehalten, der zum Zeitpunkt galt, als ich die Grundstücke erworben hatte.»
Gemeinde will zum laufenden Verfahren keine Stellung nehmen
David Häner hält auf Anfrage dieser Zeitung fest, dass es sich um ein laufendes Verfahren handle, das wohl demnächst vom Regierungsrat entschieden werde. Deswegen möchte der Gemeinderat zu den Vorwürfen keine Stellungnahme abgeben. Grundsätzlich könne er nur sagen, dass die Planungskommission und der Gemeinderat bereits vor vier Jahren bei den ersten öffentlichen Informationsanlässen zur Ortsplanrevision aufgezeigt hatten, dass der Spital- und der Ollen-Hügel ein Einfamilienhaus-Quartier bleiben sollen und man neue Begriffe verwenden müsse, erklärt Häner. «W2A sowie W2B gibt es in dieser Form nicht mehr. Man hat diese neuen Zonen zugewiesen wie zum Beispiel E1-E2. Während beider Mitwirkungsverfahren sind diesbezüglich keine Änderungswünsche eingegangen, dies ist dem öffentlichen Mitwirkungsbericht zu entnehmen. Von einem Projekt wussten damals weder die Planungskommission noch der Gemeinderat etwas und ein solches wäre im Baubewilligungsverfahren nach den damals rechtsgültigen Vorschriften beurteilt worden. Erst nach der öffentlichen Auflage der Ortsplanrevision — und die fand im Herbst 2025 statt — kommen die Änderungen zur Anwendung.» Häner verweist zudem auf den 215-seitigen Raumplanungsbericht, der die Überlegungen der Ortsplanrevision im Detail zum Ausdruck bringt.
Patrik Doppler hatte interveniert, nachdem der Gemeinderat das Mitwirkungsverfahren abgeschlossen, die Pläne angepasst und das Gesamtwerk im Juni 2026 öffentlich publiziert hatte. «Das Einhalten von Fristen und formellen Abläufen ist Teil unseres Rechtsstaates», gibt Häner zu bedenken. In diesem Fall sei es das Mittel der Einsprache. Die Beschwerde werde nun vom Regierungsrat behandelt. Häner hebt hervor, dass in der öffentlichen Auflage der Ortsplanrevision nur ganz wenige Einsprachen eingegangen seien. «Die allermeisten Punkte konnten im Mitwirkungsverfahren bereinigt werden, sofern sie eben damals auch von der Landeigentümerschaft angesprochen worden waren», sagt Häner.
«Mit etwas Kompromissbereitschaft wäre der kostspielige Rechtsstreit vermeidbar gewesen.»