Parkplatzdebatte durchkreuzt Baupläne
Der Gemeinderat von Breitenbach will von einer Ausnahmeregelung für das AZB nichts wissen und macht mit einer Einsprache im Baubewilligungsverfahren deutlich, dass er beim Parkplatzkonzept mit den Plänen der Projektverantwortlichen nicht zufrieden ist.
Breitenbach
Im laufenden Baubewilligungsgesuch für den Ausbau des Alterszentrums Bodenacker haben die Projektverantwortlichen bei der Gemeinde Breitenbach ein Gesuch eingereicht «um Befreiung von der Mehrparkplatzpflicht» und einen Antrag gestellt «auf temporäre Nutzung eines Strassenstreifens für die Parkierung von Handwerkerfahrzeugen während der Bauphase». In der Begründung hiess es: «Das Alters- und Pflegeheim AZB ist eine von zehn Gemeinden getragene Institution und erfüllt eine zentrale Aufgabe in der regionalen Grundversorgung. Das vorliegende Bauvorhaben dient ausschliesslich der qualitativen Weiterentwicklung und Sicherstellung dieses Angebots. Die eingereichten Anträge stehen in direktem Zusammenhang mit einer zweckmässigen, verhältnismässigen und betrieblich notwendigen Umsetzung des Projektes.» Mit der Zustimmung würde der Gemeinderat zur Effizienz beitragen, liessen die Projektverantwortlichen die Breitenbacher Behörden wissen und hielten fest: «Uns ist ein kooperatives und lösungsorientiertes Vorgehen mit der Gemeinde ein grosses Anliegen. Wir sind überzeugt, dass die beantragten Massnahmen sowohl aus fachlicher als auch aus öffentlicher Sicht gerechtfertigt sind und eine pragmatische Umsetzung des Bauvorhabens ermöglichen.»
37 statt 72 Parkplätze
Die Gemeinderatsmitglieder kamen in ihrer Diskussion zum Schluss, dass der Ausdruck «Mehrparkplatzpflicht» irreführend sei. In Tat und Wahrheit gehe es darum, der Bauherrschaft eine Teilbefreiung vom Bau der erforderlichen Anzahl Parkplätze zu gewähren. Gemäss den gesetzlichen Richtwerten müsste das erweiterte AZB über 72 Parkplätze verfügen, kommt letztlich aber nur auf eine Gesamtzahl von 37 Parkplätzen, informierte Gemeindeverwalter Andreas Dürr. Aufgrund der grossen Differenz liege es auf der Hand, dass die Voraussetzung für eine Ausnahmebewilligung nicht gegeben sei, war sich der Rat einig. Das Parkieren auf der Strasse sei mit Risiken und Umtrieb verbunden, gab Irene Marchesi zu bedenken. In der Folge lehnte der Gemeinderat beide Begehren der Bauherrschaft ab und beschloss zudem mit einer vorsorglichen Einsprache im Baubewilligungsgesuch seiner Forderung nach einem angepassten Parkplatzkonzept Nachdruck zu verleihen. Die Projektverantwortlichen sollen nochmals über die Bücher gehen und im Rahmen der überarbeiteten Plangrundlagen Aussagen zur Frequentierung machen. Grundsätzlich sei die Gemeinde bereit, dem AZB entgegenzukommen. Gemeindepräsident Christian Thalmann verwies auf das kommunale Reglement, welches eine Ersatzabgabe für das Ausweichen auf die Parkplätze im öffentlichen Raum vorsieht, sofern es einer Bauherrschaft nicht möglich sei, ausreichend Parkplätze zu erstellen. Die Mehrheit des Gemeinderates stellte sich aber auf den Standpunkt, dass die Gemeinde nicht die fehlenden 35 Parkplätze zur Verfügung stellen könne, sondern nur einen Teil davon.
Nachgefragt beim AZB zeigt sich Geschäftsführer Jörn Weidner enttäuscht vom Entscheid des Breitenbacher Gemeinderates. Es sei schade, dass die Grundsatzdiskussion um Parkplätze nun das Projekt verzögere, welches auch im Interesse der Gemeinde Breitenbach effizient und kostengünstig realisiert werden sollte. Weidner stellt klar: «Beim Bauvorhaben geht es nicht um eine Erweiterung, sondern um eine Modernisierung. Zugunsten der Bewohnerschaft würden überholte Strukturen geändert, also Doppelzimmer aufgehoben und Einzelzimmer angelegt, das Angebot im Therapiebereich verbessert, die Räume im Bereich der Administration neu eingeteilt und der Aufenthaltsbereich vergrössert (Dachterrasse). Das Parkplatzkonzept habe bisher funktioniert. Anpassungen beim Parkplatzkonzept hätte man auch im Rahmen von Gesprächen vornehmen können, anstatt den Rechtsweg zu bestreiten.
Der für die Raumplanung zuständige Gemeinderat David Häner erwidert darauf, dass der Gemeinderat an einer einvernehmlichen Lösung interessiert sei und in diesem Fall die Einsprache zurückziehen könne. Möglicherweise geht es im Hintergrund auch um grundsätzliche Interessenwahrung. Breitenbach hat bei der Baubehörde erst gerade einen Systemwechsel vollzogen. Früher erteilte die Baukommission die Baubewilligung, seit Januar dieses Jahres liegt dies in der alleinigen Kompetenz der Bauverwaltung. Dieser Systemwechsel war an der Gemeindeversammlung auf Kritik gestossen. Erschwerend kommt hinzu, dass die Gemeinde Breitenbach die Vergabe des AZB-Auftrages an die Priohaus AG in Frage gestellt hatte, weil Mitinhaber Adolf Leutwyler im Vorstand des AZB sitzt — als Vertreter der Gemeinde Breitenbach. Verbandspräsidentin Wally Allemann gewährte damals den Delegierten Einblick in alle Unterlagen und zeigte auf, dass die Vergabe aufgrund objektiver Kriterien erfolgte und Leutwyler die Ausstandspflicht strikt eingehalten hatte. Er sei auch nicht Teil des Projektteams.
«Beim Bauvorhaben geht es nicht um eine Erweiterung, sondern um eine Modernisierung.»