Nachfolgeregelung gibt zu reden

Die Forstbetriebsgemeinschaft am Blauen will die Finanzverwalterin von Hofstetten-Flüh direkt anstellen und kündigt den Dienstleistungsvertrag mit der Gemeinde.

Hofstetten-Flüh

Mit dem Weggang der Finanzverwalterin verliert die Gemeinde Hofstetten-Flüh auch die Entschädigung für die Verwaltung der Forstbetriebsgemeinschaft am Blauen (FBG). Der Vorstand der FBG habe am 24. September beschlossen, den seit 2004 bestehenden Dienstleistungsvertrag mit der Gemeinde Hofstetten-Flüh zu kündigen, hiess es an der Gemeinderatssitzung vom Dienstagabend. Das selbstständige öffentlich-rechtliche Unternehmen möchte die Verwalterin direkt anstellen, erklärte Gemeinderat Daniel Spiess. Bisher sei das Führen der FBG-Verwaltung von der Finanzverwalterin von Hofstetten-Flüh im Rahmen eines Pensums von 20 Prozent wahrgenommen und von der interkommunalen Forstbetriebsgemeinschaft mit 35000 Franken entschädigt worden. Unter Einhaltung der ordentlichen Frist könne die FBG eigentlich den Vertrag erst auf Ende 2027 kündigen, informierte Spiess. Aufgrund der personellen Veränderung möchte die FBG aber vorzeitig aus dem Vertrag aussteigen. Spiess legte seinen Ratskollegen nahe, dem stattzugeben. «Die Finanzverwalterin hat per 31. März 2027 das Arbeitsverhältnis mit der Gemeinde gekündigt. Für die Weiterführung der Dienstleistung für die FBG müsste die Gemeinde ab 1. April 2027 eine Person einsetzen. Ob dies möglich ist, sei derzeit noch unklar, veranschaulichte er. Der Gemeinderat sprach sich dafür aus, der Vertragsauflösung auf Ende März 2027 zuzustimmen.

Kritik an Empfehlung für Schulung

Die Frage, ob das 100-Prozent-Pensum der Finanzverwalterin von Hofstetten-Flüh reduziert werden soll, will der Gemeinderat in den nächsten Wochen klären. Dann legt er auch die Strategie zur Neubesetzung der Stelle fest. Die Grundlagen dazu soll eine Findungskommission liefern, zitierte der für die Finanzen zuständige Gemeinderat Domenik Schuppli aus den Unterlagen. «Die an mich gestellte Erwartung, diese Findungskommission zu leiten, kann ich erfüllen.» Schuppli meinte, es sei aber auch eine Verknüpfung geschaffen worden, «die sehr unschön ist». So hiess es in den Unterlagen: «Im Zusammenhang mit den Gründen, die zum Ausfall der Finanzverwalterin geführt haben, wird dem Gemeinderat empfohlen, eine Schulung zum Thema ‹psychosozialer Stress am Arbeitsplatz› zu absolvieren.» Dies hat in diesem Antrag nichts verloren, meinte Schuppli.

Auch Gemeinderätin Brigitta Küry fragte sich, was dies bezwecken soll. Gemeindepräsidentin Tanja Steiger gab im öffentlichen Teil der Sitzung dazu keine Stellungnahme ab.

Finanzverwalterin fällt bis zum Austritt aus

Den Gemeinderatsunterlagen ist zu entnehmen, dass die Finanzverwalterin seit Ende August krankgeschrieben ist. «Am 24. September 2026 hat sie den Arbeitsvertrag mit der Gemeinde unter Einhaltung der sechsmonatigen Kündigungsfrist per 31. März 2027 gekündigt. Das vorhandene Ferienguthaben wird sie bis zu ihrem Austritt beziehen. Für die Gemeinde wird sie somit keine Arbeitsleistung mehr erbringen. Die Aufgaben für die FBG wird sie voraussichtlich erfüllen können», heisst es weiter. Mit dem pensionierten Finanzverwalter Michael Schiener habe die Gemeinde temporär Ersatz gefunden; der Gemeinderat soll Anfang November über die langfristige Lösung entscheiden, resümierte Schuppli.