Ein Gesuch mit Konsequenzen

Das 130. Solothurner Kantonalschwingfest sollte im Mai 2027 in Breitenbach neben der Sportanlage Grien stattfinden. Das Reglement der Grundwasserschutzzone verhindert dies nun. Ein Entscheid mit weitreichenden Konsequenzen.

Im Fokus: Auf dem Gelände der Sportanlage Grien hätte das Schwingfest stattfinden sollen. Nun steht auch der Neubau des Garderobengebäudes auf der Kippe. Drohenbild: Janis Borer
Im Fokus: Auf dem Gelände der Sportanlage Grien hätte das Schwingfest stattfinden sollen. Nun steht auch der Neubau des Garderobengebäudes auf der Kippe. Drohenbild: Janis Borer

Der Breitenbacher Gemeinderat gab dem Schwingklub Dorneck-Thierstein-Laufental für die Durchführung des 130. Solothurner Kantonalschwingfests zunächst grünes Licht. «Nach der Bewilligung begannen wir mit unseren Planungsarbeiten», erklärt OK-Vizepräsident Paul Bologna gegenüber dem Wochenblatt. Auch die Hauptsponsoren konnten gewonnen werden, zumal viele den Standort als ideal erachteten. Um die Planung abzusichern, reichte der OK-Bauchef das Durchführungsgesuch noch in Solothurn ein. Aufgrund des geltenden Schutzzonenreglements für die Grundwasserfassung Pumpwerk Längacker wurde der Anlass am vorgesehenen Standort jedoch nicht bewilligt. Daraufhin musste die Gemeinde Breitenbach die bereits erteilte Bewilligung zurücknehmen. Für den Schwingklub blieb zum Glück genügend Zeit, einen Ersatzstandort zu suchen. Das Fest wird nun am 22./23. Mai 2027 in Büsserach stattfinden. Der Ort war bereits 2003 und 2015 Gastgeber des Solothurner Kantonalschwingfests.

Schutzreglement wurde lange nicht berücksichtigt

Die Vorgänge haben Fragen zum Umgang mit der Grundwasserschutzzone rund um die Sportanlage Grien ausgelöst. Das Gebiet ist in drei Schutzzonen unterteilt. Die Sportanlage Grien liegt auf dem Gebiet der Zone 2. Gemäss Schutzzonenreglement sind in dieser Zone feste Bauten, Installationen und Anlagen grundsätzlich verboten. In Zone 3 sind solche Vorhaben grundsätzlich zulässig, allerdings nur mit Bewilligung und unter möglichen Auflagen.

Beim Bau der Sportanlage vor rund 30 Jahren sei der Grundwasserschutz berücksichtigt worden, sagt Jack Wyss, Ehrenpräsident des FC Breitenbach. «Es war selbstverständlich ein wichtiges Thema. Wir erhielten alle Bewilligungen vom Kanton, aber unter zu erfüllenden Auflagen, welche das Projekt dann auch etwas verteuerten.»

Veranstaltungen trotz bestehender Vorschriften

Das Reglement wurde allerdings offenbar bei früheren Veranstaltungen auf dem Gelände nicht konsequent oder gar nicht berücksichtigt. Auf der Sportanlage fanden wiederholt Anlässe statt, bei denen zum Beispiel auch Festzelte aufgestellt wurden. Im Juni 2008 wurde auf dem Hauptspielfeld der Sportanlage das vom Fussballclub organisierte 112. Solothurner Kantonalschwingfest durchgeführt. Breitenbachs Bauverwalter Peter Hänggi erklärt, das Gesuch des Schwingklubs sei vom Kanton abgelehnt worden, weil der vorgesehene Standort in der Zone 2 liege. Gleichzeitig sei bekannt gewesen, dass die Gemeinde eine Anpassung der Schutzzonengrenzen plane. Hänggi betont, er sei nicht in das Bewilligungsverfahren für Veranstaltungen eingebunden, daher habe er auch nicht Kenntnis bis in alle Details. Breitenbachs Gemeindeschreiber Andreas Dürr räumt ein, dass die Vorschriften in der Vergangenheit wohl zu wenig beachtet worden seien: «Man muss ehrlicherweise sagen, dass es seitens der Gemeinde mangelnde Aufmerksamkeit war, dass man nicht eingriff.» Es gehe jetzt aber nicht darum, nachträglich Verantwortliche zu suchen. Entscheidend sei vielmehr, dass das Reglement, das seit Jahren bestehe, künftig konsequent angewendet werden müsse.

Die Auswirkungen der zurückgezogenen Bewilligung für die Durchführung des Schwing-Anlasses reichen jetzt darüber hinaus. Die vier Vereine (FC Breitenbach, Turnverein Breitenbach, Laufental Thierstein Athletics und Tennisclub Breitenbach) planen seit Längerem einen Neubau des Garderobengebäudes. Der rund 30 Jahre alte Bau genügt den heutigen Anforderungen nicht mehr, zumal die Juniorenzahlen aller Vereine in dieser Zeitspanne stark zunahmen. Geplant sind zusätzliche Garderoben und Duschen, eine Erweiterung der Sanitäranlagen sowie Anpassungen beim «Club-Beizli».

Garderobenprojekt gestoppt

Ein Projektteam aus den betroffenen Vereinen und Vertretern des Gemeinderates erarbeitete gemeinsam mit Architekt Hanspeter Jeker ein Projekt. Der Gemeinderat bewilligte dieses und beantragte an der Gemeindeversammlung einen Bruttokredit von 2,75 Millionen Franken (Nettokredit von 1,55 Millionen Franken). Die Gemeindeversammlung stimmte dem im Dezember 2025 zu. Der geplante Baubeginn im November 2026 wurde jetzt allerdings gestoppt. «Wir haben das Projekt vorerst für ein Jahr nach hinten geschoben», sagt FC-Präsident Markus Mayer. Grund dafür sind die offenen Fragen rund um die Grundwasserschutzzonen und deren geplante Neuordnung.

Möglicherweise nicht realisierbar

Bauverwalter Hänggi erklärt, er habe bereits während der Projektentwicklung mehrfach darauf hingewiesen, dass der Bau aufgrund des geltenden Reglements möglicherweise nicht realisierbar sei. Auch Dürr bestätigt, dass die Problematik frühzeitig bekannt gewesen sei. Weshalb sie bei der Projektierung und der Vorlage an die Gemeindeversammlung nicht stärker berücksichtigt wurde, bleibt unklar. Der Fussballclub will zunächst die weitere Entwicklung abwarten. Mayer bleibt in der ganzen Angelegenheit zuversichtlich: «Wir wollen alles sauber aufarbeiten. Ziel ist, dass wir Ende Hinrunde 2027/28 mit dem Projekt des Garderobengebäudes starten können.»

Kunstrasen möglicherweise deutlich teurer

Der FC möchte zudem in einem zweiten Projekt aus dem Allwetterplatz neben dem Garderobengebäude einen Kunstrasen machen, damit dort das ganze Jahr über trainiert werden kann. Es würde auch die Hallenbelegung im Ort verbessern. Aufgrund des aktuell geltenden Reglements, mit den möglichen Auflagen, würde dessen Realisierung allerdings deutlich teurer werden.

Die Diskussion um das Kantonalschwingfest hat eine grundsätzliche Frage ins Zentrum gerückt: Wie soll die Sportanlage Grien künftig genutzt und weiterentwickelt werden, ohne die Vorgaben des Grundwasserschutzes zu verletzen?

Entscheidend wird dabei die geplante Anpassung der Schutzzonen sein. Beim Status quo würde die Anlage den in den letzten 30 Jahren gestiegenen Ansprüchen nicht mehr gerecht und ihre heutige regionale Bedeutung als attraktiver Standort für verschiedene Sportveranstaltungen verlieren.