Das Ende der grossen Party
Der Gemeinderat von Breitenbach erlässt für die Mehrzweckhalle Grien einen neuen Mietvertrag, der Organisatoren vor grosse Herausforderungen stellt.

Breitenbach
Der Gemeinderat hat die maximale Besucherzahl auf der Basis eines neuen, verbindlichen kantonalen Brandschutzplans reduziert und die Massnahmen zugunsten des Brandschutzes erhöht. Bisher waren im Veranstaltungssaal 400 Personen und mit angegliederter Turnhalle bis 1000 Personen zugelassen. Seit August 2026 gilt: Die Maximalbelegung von 300 Personen im Griensaal und 760 Personen (Griensaal und Turnhalle) darf nicht überschritten werden. Bei einer allfälligen Stichkontrolle haftet der Veranstalter/Mieter für das Einhalten der Maximalbelegung».
«Dieser Grundsatzentscheid für die Vermietung der Mehrzweckhalle Grien muss reglementarisch noch umgesetzt und der Gemeindeversammlung vorgelegt werden. Die neue Regelung kommt aber bereits jetzt zur Anwendung», hält Breitenbachs Gemeindeverwalter Andreas Dürr gegenüber dem Wochenblatt fest. «Bis zur Verabschiedung des neuen Reglements gelten aufgrund der neuen kantonalen Auflagen die Bestimmungen des angepassten Mietvertrages und der zugehörigen Anhänge gemäss Gemeinderatsbeschluss vom 17. August 2026», erklärt er.
Verschärfte Dekorationsbestimmungen
Nebst Mindereinnahmen bei den Besucherzahlen müssen sich Veranstalter zudem auf Zusatzkosten einstellen. Sie müssen neu ab 300 Personen die Anwesenheit eines Sicherheitsbeauftragten (aus dem Gemeindepersonal) zu einem Stundenansatz von 55 Franken bezahlen. Zudem hat der Gemeinderat aufgrund der von der Solothurnischen Gebäudeversicherung verschärften Brandschutzbestimmungen den Spielraum für die Dekoration erheblich eingeschränkt. Demnach ist es nicht mehr möglich, eine Fantasie-Kulisse mittels Holz, Karton und Papier zu schaffen. Zum Dekorieren dürfen nur schwer entflammbare Materialien, die unter Hitze- oder Brandeinwirkung nicht abtropfen, verwendet werden. Es darf kein Glimmer und kein Konfetti verwendet werden. Das Abschalten der Brandmeldeanlage ist untersagt. Sämtliche Aktivitäten, die einen Brandalarm auslösen könnten, zum Beispiel Nebelmaschinen oder künstlicher Rauch, sind untersagt. Ebenfalls verboten ist die Nutzung von Feuerwerk jeglicher Art (Tischbomben, Vulkane, Wunderkerzen).
Maximalbelegung war selten
Einige Organisatoren seien über die neuen Bedingungen direkt informiert worden, erklärt Dürr. Bei den Mietkosten werde unterschieden, ob der Veranstalter heimisch sei und ob der Anlass einen kommerziellen Zweck verfolge. Entsprechend variieren die Preise zwischen 600, 1200 und 2400 Franken — bisher bis 400 Personen, neu bis 300 Personen, wobei die Veranstalter die Turnhalle miteinbeziehen können. Diese Kosten betragen zusätzlich für einheimische Veranstalter 120 Franken, für regionale Verbände 250 Franken und für kommerzielle Anlässe 500 Franken. «Die anfallenden Hauswarts- und Reinigungskosten sind separat zu bezahlen und nicht im Mietbetrag inkludiert. Abgerechnet wird nach effektivem Aufwand, wie dies bereits bisher der Fall war», führt Dürr aus. «Die Auswirkungen halten sich in Grenzen. Bei 30 bis 50 Vermietungen pro Jahr und regelmässigen Nutzungen durch Vereine und Schulen kam eine Maximalbelegung nur in wenigen Fällen vor», meint er.
Betroffen ist der Hilari. Der vorfasnächtliche Anlass mit bis zu 1000 Besucherinnen und Besuchern aus nah und fern war in den letzten Jahren jeweils ausverkauft. «Die neuen Auflagen sind uns bekannt und sind sicherlich eine Herausforderung», hält Oliver Roth, Präsident der Hirzefäger Breitenbach, fest. Zu den Details will er sich noch nicht äussern. Er gibt aber bekannt: «Der Hilari 2027 wird auf jeden Fall im Grien stattfinden.»
Die neuen Auflagen im Grien betreffen weitere Organisatoren. Vereine, Verbände und Unternehmungen, deren Veranstaltungen mehr als 300, aber weniger als 400 Besucher zählten, müssen nun ab 301 Personen die Mehrkosten für das zusätzliche Anmieten der Turnhalle tragen.
HEV schaut sich je nach dem nach Alternativen um
Somit ist auch der Hauseigentümerverein (HEV) Dorneck-Thierstein tangiert, der bisher bei Anlässen mit bekannten Referenten über 300 Gäste zählte. «Die veränderten Konditionen im Grien sorgen dafür, dass es kostspielig und kompliziert wird. Je nach Vorhaben werden sich Organisatoren nach Alternativen umschauen», meint HEV-Vorstandsmitglied Thomas Boillat. Seiner Meinung nach gebe es berechtigte Zweifel an der Verhältnismässigkeit der neuen Regelung. «Es handelt sich nicht um enge Räumlichkeiten, sondern um eine grosse Halle, die über zahlreiche, direkte und breite Ausgänge ins Freie verfügt», gibt Boillat zu bedenken.