Ausrichtung nach Mekka

Der Gemeinderat von Breitenbach macht sich Gedanken zur Religionsfreiheit auf dem Friedhof, etwa zur Frage, in welchem Rahmen islamkonforme Bestattungen möglich wären.

Breitenbach

«Bisher tauchte am Schalter der Einwohnerkontrolle der Wunsch nach einer islamkonformen Bestattung noch nicht auf», sagte Breitenbachs Gemeindeverwalter Andreas Dürr an der Gemeinderatssitzung vom Montag. «Doch wahrscheinlich ist es nur noch eine Frage der Zeit.» Rund sechs Prozent der Schweizer Bevölkerung seien Personen muslimischen Glaubens, im Kanton Solothurn seien es mit Blick auf die Gesamtbevölkerung acht Prozent. Dies entspreche 19000 Personen. «Viele Musliminnen und Muslime sind mittlerweile Angehörige der zweiten und dritten Generation und ihr Lebensmittelpunkt befindet sich in der Schweiz, weshalb sie auch hier begraben werden möchten. Eine Überführung in ihre Herkunftsländer zur Beisetzung wird damit immer hinfälliger. Daher ist es angezeigt, auch im Kanton Solothurn nach pragmatischen Lösungen zu suchen», meint die Koordinationsstelle Religionsfragen des Amts für Gesellschaft und Soziales in einem Informationsschreiben. Gesetzlich sind die Gemeinden verpflichtet, «eine würdige Bestattung» zu gewährleisten. Sie haben dabei die in der Bundesverfassung (BV) verankerten Grundrechte zu beachten, insbesondere die Achtung der Menschenwürde und den daraus abgeleiteten Anspruch auf ein schickliches Begräbnis (Art. 7 BV), das Diskriminierungsverbot (Art. 8 Abs. 2 BV) sowie die Glaubens- und Gewissensfreiheit (Art. 15 BV). Es sei unbestritten: Die Frage müsse geklärt werden, hiess es am Montag im Fridolinssaal.

Vorgaben und Grenzen

«Historisch bedingt basieren Bestattungsnormen mehrheitlich auf christlichen Werten. Um der Diskriminierung nichtchristlicher — hier muslimischer Glaubensgemeinschaften — keinen Vorschub zu leisten, sollten für Personen muslimischen Glaubens gewisse grundlegende Rahmenbedingungen beachtet werden», hält die Kantonsverwaltung fest und manifestiert: «Dies entspricht auch dem verfassungsrechtlichen Grundsatz, wonach sich der Staat gegenüber Religionsgemeinschaften und religiösen Bekenntnissen neutral zu verhalten hat.»

Die Umsetzung wäre nur in Form eines Kompromisses möglich, gab David Häner zu bedenken. «Denn gewisse Regeln der islamkonformen Bestattung widersprechen der Schweizer Gesetzgebung, zum Beispiel die Forderung innert 24 Stunden, in einem Leinentuch eingewickelt begraben zu werden, anstatt in einem Sarg oder der Anspruch auf eine ewige Ruhestätte. In der Schweiz können Verstorbene frühestens 48 Stunden nach dem Todeseintritt bestattet werden, ein Sarg ist erforderlich und die Grabesruhe beträgt 20 Jahre», resümierte Häner.

Was die Ausrichtung anbelangt, wäre in Breitenbach die muslimische Regel umsetzbar, meinten Gemeindepräsident Christian Thalmann und Ressortchef Ralph Borer. Bei muslimischen Bestattungen würden die Verstorbenen auf der rechten Seite liegend mit dem Gesicht in Richtung Mekka (Heiligtum in Saudi-Arabien) ausgerichtet, das wäre also südöstlich, so Borer. Zu einer islamkonformen Bestattung gehöre die rituelle Waschung, die von Angehörigen oder Mitgliedern der muslimischen Gemeinschaft vorgenommen werde. «In Breitenbach befindet sich der Friedhof unmittelbar neben der katholischen Kirche und der Aufbahrungsraum sogar unter der Kirche», rief Häner in Erinnerung.

Anina Weber schlug vor, in einem Merkblatt aufzulisten, in welchen Bereichen ein Entgegenkommen möglich wäre und welche Standards einzuhalten sind. Damit wäre die Einwohnerkontrolle auf jeden Fall vorbereitet, sollte jemand an den Schalter kommen und den Wunsch nach einer islamkonformen Bestattung äussern. Der Rat einigte sich darauf, noch weitere Abklärungen zu treffen und Erkundigungen einzuholen, wie die Fragestellung der islamkonformen Bestattung in anderen Gemeinden gelöst werde. «Dann greifen wir das Thema im Rat nochmals auf», erklärte Gemeindepräsident Christian Thalmann.