Aus Sicherheitsgründen werden Nutzerzahlen reduziert
Der Gemeinderat von Breitenbach erlässt für den Grien-Saal neue Regeln und reduziert die Nutzerzahlen. Die einschneidenden Massnahmen dienen dem Brandschutz.
Vereine und Verbände, die im Grien-Saal von Breitenbach grössere Veranstaltungen geplant haben, müssen sich auf neue Regeln gefasst machen. Der Gemeinderat hat seinen Brandschutzplan überarbeitet. Daraus geht hervor, dass es im Grien-Saal keinen Anlass mehr geben wird mit 1000 Personen. Die bisherige Höchstgrenze für die Nutzerzahl in der Dreifachturnhalle wird auf 750 Personen reduziert. Auch die Veranstaltungen, die sich auf den Grien-Saal beschränken, sind von den Massnahmen betroffen. Der eigentliche Saal dürfe nur noch von 300 Personen genutzt werden, erklärt Gemeindeverwalter Andreas Dürr. Bisher lag die Höchstgrenze für den Gemeindesaal bei 450 Personen.
Auslöser ist die Solothurnische Gebäudeversicherung, die beim Brandschutz die Anforderungen verschärft hat. In Breitenbach suchte der Gemeinderat in Zusammenarbeit mit den Fachpersonen nach Lösungen, die finanziell zu verantworten seien. Auch habe man versucht, die Auflagen zuhanden der Organisatoren so tief zu halten wie möglich, resümiert Dürr. Letztlich sei aber nicht von der Hand zu weisen: «Die Auswirkungen des neuen Brandschutzplanes sind erheblich».
Aufpasser vor Ort
Die Auflagen sehen vor, dass bei Grossveranstaltungen eine auf Brandschutz geschulte Fachperson vor Ort sein müsse, führt Dürr aus. Die Mitarbeitenden der Gemeinde mit der Zusatzausbildung Sicherheitsbeauftragte Brandschutz seien zuständig für die periodische Kontrolle der Gegebenheiten in allen Räumlichkeiten. «Bei einer Belegung der Räumlichkeiten mit über 300 Personen muss der Betreuer zwecks Einhaltung der Sicherheitsbestimmungen während des Anlasses dauerhaft vor Ort sein. Der Veranstalter hat die daraus resultierenden Kosten zu tragen ». Diese neue Vorgabe im Brandschutz sei für die Gemeinden herausfordernd, gab Dürr zu bedenken.
Die Brandschutzvorschriften für öffentliche Anlagen beinhalten grundsätzlich: «Das Abschalten der Brandmeldeanlage ist unzulässig. Sämtliche Aktivitäten, welche einen Brandalarm auslösen könnten, zum Beispiel Nebelmaschinen oder künstlicher Rauch, sind untersagt». Weiter gilt ein striktes Verbot für Pyrotechnik. Die Organisatoren und Besuchenden müssen auf jegliche Art von Feuerwerk (Wunderkerzen, Vulkane, Tischbomben) verzichten. Auch brennende Tischkerzen und offenes Feuer an Kochgerätschaften seien infrage zu stellen, hiess es an der Gemeinderatssitzung. Weiter gelte es beim Dekomaterial zu berücksichtigen, dass nur schwer entflammbare Materialien verwendet werden dürfen, die unter Hitze oder bei einem Brand nicht abtropfen. Die neue Regelung soll noch diesen Sommer in Kraft treten, ist dem Beschluss des Gemeinderates zu entnehmen. Die Verwaltung wurde mit dem Vollzug beauftragt — mit der Anpassung der Reglemente und der Nutzungsverträge. Für die zu einem früheren Zeitpunkt abgeschlossenen Mietverträge gelte die Besitzstandswahrung, also die bisherigen Regelungen, erklärt Dürr.
Die vom Wochenblatt angesprochenen Vereinsmitglieder zeigten sich nicht erfreut über die neuen Auflagen, wollten sich aber öffentlich noch nicht konkret äussern. Im Moment seien die Konsequenzen schwierig abzuschätzen. Grundsätzlich sei nicht ausgeschlossen, dass Breitenbachs neuer Brandschutzplan für die eine oder andere Veranstaltung das Aus bedeuten könnte oder dass man umdisponieren müsse, lautet eine erste Einschätzung.