«Wachstum, aber nicht um jeden Preis»

Der Gemeinderat von Büsserach stellte am Montag den Entwurf zum revidierten Zonenplan und dem neuen Zonenreglement vor und rief die Bevölkerung auf, vom Recht der Mitwirkung Gebrauch zu machen.

Laden die Bevölkerung zur Mitwirkung ein. Foto: Bea Asper
Laden die Bevölkerung zur Mitwirkung ein. Foto: Bea Asper

Der Gemeinderat von Büsserach hat in den letzten vier Jahren in Zusammenarbeit mit der Ortsplankommission, die von Heinz Jeker präsidiert wird, die Planungsgrundlagen für die nächsten 15 Jahre erarbeitet und stellte sein Werk am Montag an einer Informationsversammlung vor. Büsserach sei bei der Ortsplanrevision gut vorangekommen, der Kanton habe aber noch die Aktualisierung der Gefahrenkarte verlangt, was zu Verzögerungen geführt und die Kosten verteuert habe, resümierte Gemeindepräsident Rainer Kübler. Jetzt gehe es um die Phase der Mitwirkung. Die Bevölkerung kann den revidierten Zonenplan und das neue Zonenreglement einsehen und hat bis zum 6. Februar auf dem schriftlichen Weg die Möglichkeit, Änderungswünsche einzureichen. Die Eingaben würden von der Kommission und dem Gemeinderat geprüft, dabei folgen die Behörden dem Grundsatz: «Die öffentlichen Interessen werden höher gewichtet als die privaten», stellte Kübler klar. Die Entscheidungen werden im Mitwirkungsbericht dargestellt. «Die Ortsplankommission stand vereinzelt bereits im Austausch mit Grundeigentümern und führte zu den Änderungen intensive Diskussionen», resümierte Kübler. Grundsätzlich sei man bestrebt gewesen, das Zonenreglement zugunsten der Grundeigentümerinnen und -eigentümer anzupassen, zum Beispiel mit der Ausdehnung der Ausnützungsziffer, wobei dieser Begriff umbenannt wurde in Geschossflächenziffer. Angestrebt werde eine Qualität ohne Mehrhöhe. Erreicht werde dies mit einer Erleichterung für die Nutzung der Dachgeschosse, hiess es in den Ausführungen der Fachleute. Der Gemeinderat hatte sich bei der Beratung für das Büro «plan:team» entschieden.

Für grössere Areale, die bebaut werden sollen, gelte eine Gestaltungsplanpflicht. Dies sei ein sinnvolles Steuerungsinstrument. «Büsserach soll wachsen, aber nicht um jeden Preis. Das Bevölkerungswachstum soll so erfolgen, dass die Gemeinde bei der Infrastruktur nicht überfordert wird», führte Kübler gegenüber dieser Zeitung aus. «Gemäss dem räumlichen Leitbild — als Basis der Ortsplanrevision — gehen wir bei der Einwohnerzahl von einem Wachstum von aktuell 2400 auf 3000 im Jahr 2040 aus.» Insgesamt verfolge man das Ziel, ein Einfamilienhaus-Dorf mit Grünflächen zu bleiben. In diesem Sinn werde man dem verdichteten Bauen nicht freien Lauf lassen. Hochhäuser wolle man keine. Mit der Gestaltungsplanpflicht sei es der Behörde möglich, nicht nur auf das Mass und auf das Erscheinungsbild Einfluss zu nehmen, sondern auch auf die Nutzung. Für das Gebiet Lüsselbogen zum Beispiel ist im neuen Zonenreglement bei der Gestaltungsplanpflicht aufgeführt, dass bei der Schaffung von attraktivem Wohnraum ein angemessener Wohnungsmix unter anderem mit altersgerechten Wohnungen anzustreben sei. Weiter heisst es, der Bauherr müsse «einen öffentlich zugänglichen Zugang zur Lüssel ab der Grienstrasse sicherstellen, attraktiv gestalten und Aufenthaltsqualität schaffen».

Der revidierte Zonenplan-Entwurf mit seinem angepassten Reglement sei vom kantonalen Raumplanungsamt vorgeprüft und bis auf wenige Punkte für gut befunden worden, sagte Kübler. «Der Genehmigungsvorbehalt betraf unser Vorhaben, an der Industriestrasse die Gewerbezone zu erweitern. Darauf müssen wir im Rahmen der Ortsplanrevision verzichten, um diese nicht zu blockieren.» Gemäss Kanton bedarf es für eine mögliche Erweiterung des Gewerbegebietes die Koordination mit der Gemeinde Breitenbach. «Die dafür notwendigen Gespräche werden wir führen, sie erfordern aber zusätzliche Zeit. Die spätere Anpassung des Zonenplans soll dann in einem separaten Verfahren erfolgen», meinte Kübler.

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