Kriterienkatalog erstellt

Der Gemeinderat von Breitenbach befasste sich an seiner Sitzung mit der Berechnung der Mehrwertabgabe für das Isola-Areal.

Mit welchen Einnahmen kann die Gemeinde Breitenbach bei der Entwicklung des Gebietes Isola rechnen? Welche Ausgaben kommen auf sie zu? Gibt es bei den Eckpunkten zwischen der Gemeinde und der Investorin eine Einigung oder liegen die Vorstellungen zu weit auseinander? «Erst wenn diese Fragen bis ins Detail geklärt sind, können wir mit der Nutzungsplanung starten», betonte der zuständige Gemeinderat David Häner. Die Mehrwertabgabe müsse nun berechnet und von beiden Parteien akzeptiert werden; dasselbe gelte für den Unterhalt der neu zu entstehenden, öffentlich zugänglichen Areale. Es gelte zu vermeiden, dass die Gemeinde in Vorleistung gehe und um Einnahmen bangen müsse, weil diese in einem Rechtsverfahren bestritten würden. «Die Erarbeitung der Grundlagen muss gut durchdacht sein und nahm deswegen einige Zeit in Anspruch», gab Häner zu bedenken. Doch jetzt liegt der Vorschlag, nach welchen Kriterien die Berechnung der Mehrwertabgabe erfolgen soll, auf dem Tisch. Dem Dokument ist zu entnehmen: «Die Berechnung der Mehrwertabgabe erfolgt ausschliesslich auf der Grundlage des Landwerts unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Bebauung, wobei die aktuelle Bebauung keine Rolle spielt». Dazu gibt es auch ein Gerichtsurteil, welches klarstellt, dass bei der Berechnung des Planungsvorteils grundsätzlich nur der Landwert unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Bebauung relevant ist, während die bestehende Bebauung unberücksichtigt bleibt.

Die Mehrwertabgabe entspreche der Differenz des Verkehrswerts eines Grundstücks unmittelbar vor und nach den rechtskräftigen planerischen Massnahmen. «Der Wert des Grundstücks wird auf Basis der maximal zulässigen Nutzung (maximale Baukubatur) ermittelt. Die Projektentwicklungskosten spielen dabei keine Rolle.» Die Mehrwertabgabe werde zum Zeitpunkt der Beanspruchung fällig. Der Gemeinderat hatte am Vorschlag nichts auszusetzen und beschloss, auf dieser Grundlage die Berechnungen der Mehrwertabgabe vorzunehmen. «Diese Vorgaben gewährleisten, dass die Berechnung auf objektiven und nachvollziehbaren Grundlagen erfolgt», sagte Gemeindepräsident Dieter Künzli.

Hauptsächlich Privatbesitz

Weiter verabschiedete der Gemeinderat an seiner Sitzung das Grobkonzept zur Infrastruktur, die gemäss Richtprojekt auf dem Isola-Areal entstehen soll. Dazu zählen öffentlich zugängliche Plätze, Spazierwege entlang der Lüssel, Brücken und Querverbindungen. Der grösste Teil der Anlagen soll in Privatbesitz bleiben, lautete der Beschluss des Gemeinderates. Das Durchgangsrecht soll mittels Einträgen im Grundbuchamt gesichert und die Fragen des Unterhalts sollen in den Verhandlungen mit der Investorin ebenfalls vorgängig geregelt werden. Für die Erschliessungsstrassen sowie die geplante Erneuerung der Brücke ab Frohmattweg sei hingegen die Gemeinde mit allen Konsequenzen zuständig. Wie sich dies finanziell abbildet, soll nun berechnet werden.

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