«Identität des Dorfes erhalten»

Gross war das Interesse an der Informationsveranstaltung über die Revision der Ortsplanung von Erschwil.

Immer mehr Stühle mussten in den Raum des Gemeindehaus gebracht werden, wo über die Totalrevision der Ortsplanung von Erschwil orientiert wurde. Auf Tischen lagen Pläne und Unterlagen zur Besichtigung bereit. Gemeindepräsidentin Susanne Koch-Hauser zeigte sich erfreut über das grosse Interesse, das sie auch als Anerkennung für die Arbeit der Ortsplanungskommission wertete.

Ortsplanung 25 Jahre alt

Die aktuelle Ortsplanung ist knapp 25 Jahre alt. Obwohl eigentlich alle zehn bis fünfzehn Jahre eine solche Totalrevision notwendig wäre, habe man sich in Erschwil bewusst Zeit gelassen. Immerhin galt es, so Koch, die seither geänderten gesetzlichen Bestimmungen — etwa das neue Raumplanungsgesetz des Bundes — zu berücksichtigen. Dasselbe gelte für die neuen Richtplanvorschriften und der Wunsch nach verdichtetem Bauen. Eine erste Mitwirkungsrunde der Bevölkerung hat bereits stattgefunden; einige Anregungen daraus seien auch berücksichtigt worden.

Vierzig Gebäude sollten unter Denkmalschutz gestellt werden

Die Kommission nahm ihre Arbeit im Jahre 2020 auf. Dabei hat man auch mit dem Kanton zusammengearbeitet, so auch mit der kantonalen Denkmalpflege. Diese hat gemäss Koch vorgeschlagen, über vierzig Gebäude im Dorf unter Denkmalschutz zu stellen. «Die Kommission hat jedes der Gebäude besichtigt.» Danach habe man entschieden, nicht allen Vorschlägen zu folgen und einige Gebäude nicht unter Schutz stellen zu lassen.

Grundlage für die neue Ortsplanung bildete das Leitbild. Dabei ging es darum festzuhalten, wie Erschwil in zwanzig, dreissig Jahren aussehen soll. Details erläuterten die beiden Raumplanerinnen Barbara Wittmer und Katrin Keiser von beigezogenen Planungsbüros. Es geht darum, die Siedlungsentwicklung zu lenken. So soll verdichtet gebaut werden. In einigen Fällen wurde die Kernzone verkleinert, in anderen leicht vergrössert. Neu geschaffen wird eine Mischzone. Diese ermöglicht Wohnbauten in Gewerbegebieten, etwa auf dem Areal der Albin Borer AG. Dort sei eine Überbauung als «Visitenkarte für das Dorf an der Grenze zu Büsserach» gedacht, wie Wittwer festhielt. Für einige grössere Parzellen gilt die Gestaltungsplanungspflicht, vor allem, wenn das öffentliche Interesse tangiert wird.

Künftig sind im Einzugsgebiet von Bauernhöfen An- und Ausbauten erlaubt. Auf der anderen Seite soll dagegen die Reservezone, die bisher als Bauerwartungsland ausgeschieden war, abgeschafft werden. Damit folgt man den kantonalen Vorschriften. Dieses Land soll der Landwirtschaftszone zugeteilt werden. Zu diesem Punkt gab es aus dem Publikum einige kritische Fragen. Im Weiteren wurden Gewässerschutz- und Uferschutzzonen ausgeschieden, Gefahrenzonen im Bereich der Dorfgewässer definiert und ein Waldfeststellungsplan erstellt.

Fuss- und Radwege

Katrin Keiser ging auf die Strassen ein. So werden einige Sammelstrassen zu Erschliessungsstrassen zurückgestuft, womit sie keine Hauptverkehrsachsen mehr sind. Zu reden gab die geplante Festlegung einiger öffentlich zugänglicher Fuss- und Radwege durch bisher private Grundstücke. Bis am 4. März hat die Bevölkerung Erschwils Zeit, sich zur revidierten Ortsplanung zu äussern. Danach wird sich die Kommission damit befassen und die Ortsplanung allenfalls anpassen. Es folgt eine öffentliche Auflage mit der Möglichkeit, Einsprachen zu erheben, die dann vom Regierungsrat beurteilt werden. Susanne Koch zeigte sich überzeugt, mit dieser Ortsplanrevision die Weichen für eine gute Entwicklung des Dorfes gestellt zu haben.

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