Abwägen zwischen Mitbestimmung und Risiko
Soll die katholische Kirchgemeinde Beinwil Eigentümerin der Klostergebäulichkeiten werden? Die Meinungen zum Schenkungsangebot der Stiftung Beinwil gingen an der Kirchgemeindeversammlung vom Dienstagabend auseinander.

Beinwil
«Wir möchten Informationen erhalten und offen diskutieren», lautete die Botschaft der Versammlung. Der Antrag eines Anwesenden auf Nichteintreten wurde klar zurückgewiesen — und die 24 erschienenen Stimmberechtigten der katholischen Kirchgemeinde Beinwil nutzten die Möglichkeit zum konstruktiven Dialog. Der Kirchgemeinderat, präsidiert von Roman Lindenberger, hatte die Frage traktandiert, ob die Kirchgemeinde das Schenkungsangebot der Stiftung Beinwil annehmen soll. Es gehe um das Spiesshaus, das Ökonomiegebäude und um das Gästehaus (ehemaliges Schulhaus). Dazu müsste man Zahlen kennen, meinte eine Votantin. Es bräuchte Berechnungen zum Unterhalt und zur Frage, mit welchen Einnahmen Rückstellungen gebildet würden. Die Frage des Unterhaltes sei obsolet, meinte Lindenberger. Für den Unterhalt sei die Nutzniesserin, die Orthodoxe Gemeinschaft, zuständig. Im bestehenden Vertrag zwischen ihr und der Stiftung Beinwil sei ab 2028 eine Verlängerung um zehn Jahre vorgesehen. Der Gemeinschaft liege viel daran, in Beinwil zu bleiben. «Das Kloster ist unser Zuhause», sagte Schwester Archontia, die in der Schweiz aufgewachsen ist und dem Heiligen Orthodoxen Kloster angehört. Sie gab der Versammlung zum Budget der Gemeinschaft Auskunft. Diese sei rechtlich als Verein organisiert. Die Wartung, die anfallenden Reparaturen, Versicherungen und die Energiekosten würden jährlich bei rund 55000 Franken liegen. Zusammen mit dem Lebensunterhalt komme man auf Ausgaben von 100000 Franken, die mit Einnahmen aus dem Gästebetrieb und durch Spenden finanziert würden.
Ohne Mieteinnahmen werde es letztlich nicht gehen, gaben einige Votanten zu bedenken. Das Schwinden der Reserven bis hin zur Verschuldung sei der Hauptgrund, warum die Stiftung Beinwil das Kloster verschenken möchte. Aufgrund des finanziellen Risikos, das denkmalgeschützte Gebäulichkeiten in sich bergen, sollte die Schenkung ausgeschlagen werden.
Die Befürworter der Schenkung hielten dem entgegen, dass die Gebäulichkeiten zu einem späteren Zeitpunkt durchaus auch vermietet oder verkauft werden könnten, sollte es die Situation erfordern. Die Kirchgemeinde verfüge über die notwendigen Reserven, um eine allfällige Zeit der Veränderung überbrücken zu können und sie sei in ihren Entscheidungen freier als eine Stiftung, die an ihren ursprünglichen Zweck gebunden ist. Entscheidend sei, dass die Kirchgemeinde bei der Frage, wie der geschichtsträchtige Ort genutzt werden soll, mitreden könne, gab unter anderem der Beinwiler Alt-Regierungsrat Remo Ankli zu verstehen. Urs Saner, Mitglied des Stiftungsrates, meinte, dass für die Kirchgemeinde die Chance grösser sei als das Risiko. Sollte es der Stiftung nicht gelingen, eine Lösung zu finden und würde sie Konkurs gehen, käme das Kloster in die Hände des Konkursverwalters. Saner räumte ein, dass die Stiftung beim Bistum Schulden hat, die ihr aber erlassen würden. Hingegen poche die Gebäudeversicherung auf die Umsetzung von Brandschutzmassnahmen, die mit 60000 Franken zu Buche schlagen. Ein Teil davon ginge zu Lasten der Kirchgemeinde. Die Details des Schenkungsvertrages müssten ausgehandelt werden, ebenso der neue Nutzniessungsvertrag, hielt Lindenberger fest.
In der Abstimmung sprach sich die Versammlung für das offene Verfahren aus (der Kirchgemeinderat hatte eine geheime Abstimmung vorgeschlagen) und beschloss mit zwölf Ja-Stimmen gegen acht Nein-Stimmen die Schenkung anzunehmen und somit neue Eigentümerin des alten Schulhauses, des Ökonomiegebäudes und des Spiesshauses zu werden. Nicht zur Diskussion stand der Konventbau mit dem Kreuzgang, dieser gehört dem Kloster Mariastein.