Und bald gibts noch mehr!
Schon jetzt hängen entlang der Kantonsstrassen viele Plakate. Sobald der Wahlkampf für die eidgenössischen Räte anläuft, werden es beliebig mehr. Was ist eigentlich erlaubt und was ist Realität?
Plötzlich entdecken Basler Clubs, Basler Kirchen und sogar Mittelländer Eventmanager das Land. Sie freuen sich über die vielen Wiesen, Waldränder und Ausstellbuchten. Auch die Kandelaber lassen ihr Herz höherschlagen. Denn sie sind auf der Suche nach Orten, wo sie ihre Reklameplakate anbringen können. Und weil sie von so weit herkommen, hängen sie wohl gerne Plakate auf, die ihre Gültigkeit monatelang behalten.
Die Plakatiererei hat mehrere Aspekte: Ortsbild, Sicherheit im Strassenverkehr, gesetzliche Vorschriften und Hausrecht.
Ortsbild und Landschaftsschutz
Am meisten Plakate scheint es an den Kantonsstrassen der Zentrumsorte wie Laufen oder Breitenbach zu geben. Je weiter weg von den beiden Zentren und den Kantonsstrassen, desto weniger Plakate sind auszumachen. In Breitenbach allein können an den beiden Hauptachsen mit Leichtigkeit 90 temporäre Plakate gezählt werden. Das reicht vom Hinweis, wo Vreni vor einem Monat ihren Geburtstag feierte, über Veranstaltungen der Vereine bis zu längst vergangenen Wahlplakaten oder Schildern der Baufirmen. Dazu gesellen sich die Fahnen und festmontierten Reklameschilder der Firmen und bald die aktuellen Wahlplakate. Schöner werden Dörfer und Landschaft durch all diese Reklame nicht.
Sicherheit und Gesetze
Die eidgenössische Signalisationsverordnung geht nicht ins Detail, was die Strassenreklame betrifft. In Artikel 96 untersagt sie Strassenreklamen, welche die Verkehrssicherheit beeinträchtigen könnten, vor allem im näheren Bereich von Fussgängerstreifen, Verzweigungen oder Ausfahrten.
Die Bauverordnung des Kantons Solothurn untersagt Reklamen, die durch Anzahl oder Grösse das Orts- und Landschaftsbild wesentlich stören.
Diese beiden Verordnungen bieten etlichen Interpretationsspielraum. Bei Strassenreklamen muss somit im Einzelfall überprüft werden, ob sie eine Bewilligung erhalten können, erklärt Ralph Kaiser, Stellvertretender Leiter Rechtsdienst im Solothurner Bau- und Justizdepartement. Klar sei jedoch, dass auch temporäre Reklamen eine Baubewilligung brauchen. Innerorts muss die Gemeinde die Baubewilligung erteilen, ausserorts zusätzlich der Kanton. Wobei klar ist, dass dort kaum eine Reklame bewilligungsfähig sei.
Einzig die Abstimmungsplakate brauchen im Kanton Solothurn keine Bewilligung. Jedoch regelt die Verordnung über Abstimmungs- und Wahlplakate, was beachtet werden muss. So dürfen sie höchstens sechs Wochen vor der Abstimmung aufgehängt werden und müssen eine Woche nach dem Termin entfernt werden. Aus Gründen der Verkehrssicherheit sind Wahlplakate unter anderem bei Kreiseln und Brücken verboten; ebenso wenn sie zu stark ablenken oder die Sicht behindern.
Die Realität
So weit die Gesetze. Das Wochenblatt hat exemplarisch bei der Gemeinde Breitenbach nachgefragt, wie die Strassenreklame gehandhabt wird. Breitenbach ist ein besonders beliebtes Ziel der Plakatierer. Die Gemeinde erhalte jährlich nur ein paar Handvoll Gesuche für temporäre Strassenreklame, erklärt Gemeindeverwalter Andreas Dürr.
Auch wenn wohl ein grosser Teil der Strassenplakate ohne gesetzlich vorgeschriebene Baubewilligung aufgestellt werde, so verschwänden sie nach kurzer Zeit auch wieder. Wegen der temporären Plakate habe es bisher keine Reklamationen gebeben, so Dürr. Kritischer seien die Plakate, welche von politischen Gruppierungen oft nur lückenhaft wieder entfernt würden. Da müsse dann oft die Gemeinde saubermachen.
Fazit: Betrachtet man die Strassenreklamen, sind die allermeisten wohl ohne Baubewilligung aufgestellt, könnten aber innerorts mit Leichtigkeit eine erhalten. Problematischer sind die Reklamen ausserorts, die wegen des Landschaftsschutzes zu Recht kaum bewilligungsfähig sind. Kommt dazu, dass diese meist gar nicht lesbar sind. Und sehr bedenklich sind die Reklamen, die an Ausfahrten und an Kreiseln so aufgestellt sind, dass sie stark ablenken oder die Sicht behindern.
Hausrecht
Viele Menschen finden es gut, wenn der Verein des Nachbardorfes auf seine Tombola oder seinen Flohmarkt aufmerksam macht. Eine reiche Kulturlandschaft gehört auch zu einer lebenswerten Region. Bedenklich wird es jedoch, wenn Basler Veranstalter ihre Plakate aufhängen, und das erst noch monatelang. Da stellt sich schon die Frage, ob es in Basel nicht genug Kandelaber dafür hat.