Das Reglement als Wegweiser
Das Abschiednehmen ist in allen Kulturen und Religionen von grosser Bedeutung, doch mit unterschiedlichen Ritualen. Die Stadt Laufen verweist bei gewissen Anfragen auf andere Gemeinden.

Laufen
«Der Gemeinderat hat sich bisher nicht speziell mit dieser Thematik auseinandergesetzt», sagt Gemeindepräsident Ermando Imondi auf die Frage, ob in der Gemeinde Zwingen «islamkonforme Bestattungen» möglich seien. Auch in Laufen hat man bisher keinen Handlungsbedarf gesehen. «Aktuell ist eine entsprechende Anpassung unseres Bestattungs- und Friedhofreglements nach unserem Kenntnisstand nicht Gegenstand eines laufenden Verfahrens in der Friedhofkommission oder im Stadtrat», erklärt Stadtverwalterin Alexandra Buser auf Anfrage dieser Zeitung.
Der Kanton Solothurn verlangt Anpassung des Friedhofreglements
Der Gemeinderat von Breitenbach hat das Thema an seiner letzten Sitzung aufgegriffen, nachdem der Kanton die Solothurner Gemeinden an ihre Pflichten erinnert hatte. Die kommunalen Friedhofreglemente sollen sich der Bevölkerungsentwicklung anpassen. Die Frage nach islamkonformen Bestattungen werde vermehrt auf die Gemeinden zukommen. Der Kanton Solothurn empfiehlt, das Thema regional anzugehen.
Die Problematik ergibt sich aus den unterschiedlichen Vorstellungen. Die islamkonforme Bestattung verlangt nach einer rituellen Waschung, einer zeitnahen Bestattung, der Ausrichtung des Verstorbenen nach Mekka/Qibla, und sie verbietet «christliche Symbole am Grab».
Inkludierender Akt
Die Gesellschaft Minderheiten in der Schweiz (GMS) beschreibt das Schaffen eines Grabfelds auf dem kommunalen Friedhof als einen «inkludierenden Akt, der den Muslimen Anteil gibt und von ihnen als Anerkennung und Schritt der Integration verstanden und geschätzt wird». Der Zwang zu einem muslimischen Privatfriedhof oder zur Rückführung der Verstorbenen in die Herkunftsländer verstärke das Problem der Parallelgesellschaften, ist die Meinung der GMS. Sie weist darauf hin, dass das Abschiednehmen «in allen Kulturen und Religionen von grosser Bedeutung» sei. Gemeinsam sei allen Religionen der Respekt vor den Verstorbenen, die Pietät gegenüber der Gottheit und die Hoffnung auf ein Leben im Jenseits. Unterschiedlich seien die Abschiedsrituale. «Hindus und Buddhisten verbrennen die Leichen der Verstorbenen, um im Kreislauf der Reinkarnationen eine neue Verkörperung zu suchen. Die Religionsgemeinschaften, welche an die Auferstehung der Toten glauben — Judentum, Christentum, Islam — bestatten ihre Toten in der Erde», schreibt die GMS.
Religionsfreiheit auf dem Friedhof
Recherchen zeigen, dass sich das Bundesgericht hat sich zum Wunsch der «ewigen Grabesruhe», wie sie in islamischen Ländern vorgeschrieben ist, bereits geäussert hat; es verneinte das Recht auf diesen Anspruch. Bestätigt wurde aber die Pflicht der Gemeinden, auf dem Friedhof die Religionsfreiheit zu gewährleisten.
Die Stadt Laufen hält fest, dass der Friedhof St. Martin grundsätzlich verstorbenen Personen unabhängig von ihrer Herkunft oder Religionszugehörigkeit offenstehe. «Das geltende Bestattungs- und Friedhofreglement sieht jedoch derzeit keine besondere, spezifisch nach muslimischem Ritus ausgestaltete Bestattungsform oder ein entsprechendes Grabfeld vor», erklärt Buser. «Soweit entsprechende Anfragen an die Stadt Laufen herangetragen werden, weisen wir deshalb auf Gemeinden im Kanton Basel-Landschaft hin, welche über die dafür notwendigen Strukturen und entsprechenden Angebote verfügen.»
Dabei würden insbesondere auch organisatorische und infrastrukturelle Voraussetzungen eine Rolle spielen, meint Buser. Die Stadt Laufen verfüge im Bestattungswesen über keinen 24-Stunden-Pikettdienst und auch nicht über besondere Räumlichkeiten bzw. Einrichtungen für rituelle Waschungen. Nach dem geltenden Friedhofreglement finden Bestattungen grundsätzlich von Montag bis Freitag bis spätestens 16 Uhr statt; an Samstagen, Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen werden keine Bestattungen durchgeführt. «Eine Bestattung, welche sehr kurzfristig und unter besonderen rituellen Rahmenbedingungen erfolgen soll, kann deshalb mit den heutigen betrieblichen Strukturen nicht entsprechend angeboten werden», führt Buser aus und ergänzt: «Die Frage einer besonderen Grabgestaltung oder beispielsweise einer Ausrichtung von Gräbern nach Mekka ist im geltenden Reglement ebenfalls nicht speziell geregelt. Sollte künftig der Wunsch bestehen, auf dem Friedhof Laufen ein entsprechendes besonderes Bestattungsangebot zu schaffen, müssten zunächst die organisatorischen, räumlichen und reglementarischen Voraussetzungen geprüft werden. Eine solche Fragestellung würde über die Friedhofkommission und den Stadtrat behandelt; je nach Ausgestaltung wären voraussichtlich auch Anpassungen der geltenden reglementarischen Grundlagen erforderlich», sagt Buser.
Nach Angaben der Basler Muslim Kommission gibt es zum Beispiel in Münchenstein die Möglichkeit einer islamischen Bestattung. Das kommunale Bestattungs- und Friedhofreglement sehe einen gewissen Spielraum vor, über die Ausnahmen entscheide jeweils der Gemeinderat, heisst es aus der Birsstadt-Gemeinde.


