Der Tod lässt sich nicht verdrängen

Die Sterbebegleiterin Erika Preisig von der Stiftung «Eternal Spirit» möchte in Flüh eine Villa beziehen. Menschen aus dem Ausland soll die Möglichkeit geboten werden, in einer schönen Umgebung sterben zu können. An einer Infoveranstaltung wurde auf die Bedenken der Anwohner eingegangen.

<em>Versuchen Unsicherheiten und Missverständnisse zu klären: </em>Moderator Linus-Marcello Schumacher (l.), Erika Preisig, Präsidentin der Stiftung «Eternal Spirit», und Gemeinderat Domenik Schuppli. Foto: Gaby Walther
<em>Versuchen Unsicherheiten und Missverständnisse zu klären: </em>Moderator Linus-Marcello Schumacher (l.), Erika Preisig, Präsidentin der Stiftung «Eternal Spirit», und Gemeinderat Domenik Schuppli. Foto: Gaby Walther

Das Thema ist emotional, dessen war sich Moderator Linus-Marcello Schumacher bewusst. An dieser Infoveranstaltung, die fälschlicherweise als Podiumsdiskussion angekündigt worden war, gehe es nicht um ein Pro und Kontra von assistiertem Suizid. Dazu gebe es aus persönlichen, kulturellen und religiösen Gründen zu unterschiedliche Meinungen, die sich nicht zusammenbringen liessen. Es gehe darum, allfällige Unsicherheiten und Missverständnisse zum Projekt in Flüh zu klären, so der Psychologe.

Am Rande des Dorfes, an der Talstrasse 75 in Hofstetten-Flüh, möchte die Stiftung «Eternal Spirit» eine Villa in ein Bed&Breakfast mit Freitodbegleitung umnutzen. Die Ärztin Erika Preisig begleitet bereits seit Jahren in einem Sterbezimmer in Liestal Menschen in den Freitod. In der Schweiz ist dies legal, in anderen Ländern, zum Beispiel in Deutschland, verboten. Diesen Menschen aus dem Ausland möchte die Stiftung einen Ort anbieten, wo sie zusammen mit ihren Angehörigen während der drei Tage der Vorbereitung an einem schönen Ort Abschied nehmen können. Das Haus sei idealer als ein Hotel, ständen doch den zum Teil schwerstbehinderten Menschen Lift, Pflegebett und optimale Betreuung zur Verfügung, erklärte Preisig. Polizei, Behörden und der Leichenwagen, der wie ein Lieferwagen aussehe, können direkt in die Doppelgarage fahren und würden so keine Aufmerksamkeit in der Umgebung erzeugen. Mit 60 Personen aus dem Ausland pro Jahr werde gerechnet, wobei nicht alle in Flüh übernachten möchten.

Das Baugesuch zur Umnutzung wurde eingereicht. Der Gemeinderat hat vorsorglich Einsprache eingereicht, sei aber nicht gegen das Projekt, erklärte Gemeinderat Domenik Schuppli. Das Gespräch mit der Stiftung sei sehr konstruktiv verlaufen. Die Bau- und Planungskommission hat nun zu entscheiden, ob der Nutzen des Hauses zonenkonform sei. Ein Grund zur Ablehnung könne die ideelle Immission sein, welche das seelische Empfinden der Nachbarn verletzen könnte. In Himmelried hatte das Verwaltungsgericht aus diesem Grund eine Wohnung für Todkranke abgelehnt. Als Kompromiss könnte die Anzahl der Freitodbegleitungen beschränkt werden, erklärte Schuppli.

Eine Gegnerin des Projektes ist die an die Parzelle angrenzende Firma Recticel Bedding AG. Sie befürchtet eine negative Auswirkung auf die Angestellten und Kunden. Den Einfluss einer schlechten Aura auf die Einwohner von Hofstetten- Flüh fürchten auch andere. Die Meinungen der rund 100 Anwesenden an der Infoversammlung vom letzten Montag waren geteilt. «Früher heulten die Hunde, wenn jemand starb» – «nicht an die Endlichkeit erinnert werden» – «dies ist eine Niederlage für Flüh, den ersten Ort in der Schweiz mit einer ökumenischen Kirche», so einige negative Stimmen. «Auch in Altersheimen und Hospizen wird gestorben» – «es fehlt an einer Sterbekultur» – «dankbar, dass es die Möglichkeit des assistierten Suizids gibt» – «positive Erfahrung mit Freitodbegleitung» waren einige der anderen Stimmen.

Das Hauptziel des Vereins Lifecircle und der Stiftung «Eternal Spirit» sei die Legalisierung der Sterbehilfe im Ausland, betonte Erika Preisig. So hoffe sie, dass das Haus in drei bis fünf Jahren nicht mehr für die Freitodbegleitung von Menschen aus dem Ausland gebraucht werde. Sie und ihr Mann würden dann gerne zusammen mit anderen Personen das Haus bewohnen.

In den nächsten paar Wochen werden die Stellungnahmen der verschiedenen Seiten angehört. Zuständig für den Entscheid ist in erster Instanz der Regierungsrat Solothurn.