Drei Gemeinden reichen Klage ein gegen den Verwaltungsrat der KELSAG

Die Gemeinderäte von Liesberg, Brislach und Duggingen ziehen vor Gericht und wollen erreichen, dass die auf dem schriftlichen Weg erfolgte Statutenänderung der KELSAG an einer physisch stattfindenden Generalversammlung zur Diskussion gestellt wird.

KELSAG in Liesberg: Über eine Zweckänderung und über eine Statutenrevision wird schon seit längerem diskutiert. Foto: Archiv
KELSAG in Liesberg: Über eine Zweckänderung und über eine Statutenrevision wird schon seit längerem diskutiert. Foto: Archiv

Wegen der Corona-Schutzmassnahmen hatte der Verwaltungsrat der KELSAG die Gemeinden auf dem schriftlichen Weg eingeladen, einer Statutenrevision sowie einer Zweckänderung zuzustimmen. Der Gemeinderat von Liesberg stellte daraufhin den Antrag, die Statutenänderung auf die nächste Generalversammlung, an der man sich wieder im direkten Gespräch austauschen könne, zu verschieben. «Der Verwaltungsrat hat diesen Antrag den anderen Gemeinden nicht zur Abstimmung vorgelegt. Dieses Vorgehen können wir nicht gutheissen», erklärt der Gemeindepräsident von Liesberg, Markus Wackernagel, und bestätigt auf Anfrage dieser Zeitung, dass ein Rechtsstreit im Gange ist. Da vor dem Friedensrichter keine Einigung erzielt werden konnte, sah sich der Gemeinderat veranlasst, beim Gericht in Arlesheim eine Klage gegen den Verwaltungsrat der KELSAG einzureichen. «Die Deponie ist aufgefüllt und die KELSAG muss ihren künftigen Zweck neu ausrichten. Dabei gibt es viele offene Fragen und verschiedene Meinungen. Diese sollten an einer Generalversammlung angesprochen und diskutiert werden können, mit der Möglichkeit, Anträge zu stellen», legt Wackernagel dar. «Das Vorgehen des Verwaltungsrates erweckt den Eindruck, einer Grundsatzdiskussion über die KELSAG aus dem Weg zu gehen.» Mit dieser Befürchtung ist Liesberg nicht alleine.

Das Konstrukt KELSAG überdenken

Der Gemeinderat von Duggingen hatte den Verwaltungsrat aufgefordert, die Statutenänderung von der Traktandenliste zu streichen, «damit die Aktionärsgemeinden vorgängig ihre Eignerstrategie festlegen können. Mit Erstaunen mussten wir feststellen, dass der Verwaltungsrat den Antrag einfach abgelehnt hat, ohne dass die anderen Aktionärs-Gemeinden darüber abstimmen konnten», hält Gemeindeverwalter Christian Friedli auf Anfrage fest. Die Exekutive von Duggingen sah sich deswegen veranlasst, gegen das «eigenmächtige Handeln des Verwaltungsrates» vorzugehen. «Wir haben eine entsprechende Klageschrift beim Gericht in Arlesheim eingereicht», bestätigt Friedli. «Mit dem Vorgehen, ordentlich eingereichte Anträge den anderen Eigentümern der KELSAG nicht zur Abstimmung vorzulegen, hat der Verwaltungsrat das Recht der Aktionäre mit Füssen getreten», begründet Friedli und verweist darauf, dass Duggingen bereits seit längerem verlangt, das Konstrukt KELSAG sei zu überdenken und die Gemeinden seien nicht länger zum Mitmachen zu zwingen. «Die KELSAG hat in der jetzigen Form ihren Zweck erfüllt. Nun wurde vom Verwaltungsrat eine Statutenänderung vorgelegt, ohne dass die Eigentümer vorher ihre künftige Strategie festlegen konnten. Es scheint, als ob der Verwaltungsrat vermeiden will, dass die Eigentümer des Unternehmens ihm Vorschriften machen können.»

Defizitäre Biogasanlage

Fingerspitzengefühl im Umgang mit den Aktionärsgemeinden vermisste jedenfalls auch der Gemeinderat von Brislach beim Verwaltungsrat der KELSAG. «Wir haben schon mehrmals die Erfahrung gemacht, dass der Verwaltungsrat auf geäusserte Bedenken und Anliegen nicht weiter eingeht», sagt Gemeindepräsident Hannes Niklaus und gibt zu verstehen, dass der Verwaltungsrat unter dem Vorsitz von Germann Wiggli nun mit dem Vorenthalten einer Diskussion und von Anträgen zur Statutenrevision das Fass zum Überlaufen brachte. Deswegen habe sich der Gemeinderat von Brislach dazu entschlossen, sich auf dem rechtlichen Weg zur Wehr zu setzen, ebenfalls mit dem Einreichen einer Klage. «Wir sind mit der Art und Weise, wie es in der KELSAG läuft, nicht einverstanden. Über einzelne Bereiche, gerade auch bezüglich der Beteiligung an der Biogasanlage, die defizitär ist, herrscht zu wenig Transparenz.» Es wäre wünschenswert, dass die Gemeinden das Thema vertiefen. «Möglicherweise wird dies über die Ammänner- und Gemeindepräsidentenkonferenz initiiert werden.»

Zweidrittelmehrheit nicht zustande gekommen

Nachgefragt bei der KELSAG erklärt Geschäftsführer Edmund Frey Kuron, dass er zu den rechtlichen Auseinandersetzungen keine Stellung nehmen könne, «weil es sich um ein laufendes Verfahren handelt.» Die Diskussion über eine Zweckänderung und über eine Statutenrevision sei schon vor Jahren geführt worden. «Die Resultate kamen auf dem demokratischen Weg zustande. Es wurde eine Arbeitsgruppe eingesetzt, in der gerade auch die Standortgemeinde Liesberg vertreten war. Die Anliegen der Gemeinden sind aufgenommen worden und nichts ist in Eile geschehen», hält Frey Kuron fest. Von fehlender Transparenz könne keine Rede sein. Interessenskonflikte gebe es überall. «Der Deponievertrag mit der Standortgemeinde Liesberg ist ausgelaufen und es gibt keine Ansprüche mehr. Über die letzte Zahlung wurde man sich einig», erklärt Frey Kuron. Die Statutenrevision sei in der schriftlich durchgeführten Abstimmung angenommen worden. Das Resultat sei knapp gewesen. Die für die Zweckänderung benötigte Zweidrittelmehrheit sei nicht zustande gekommen. «Diese Frage wird deswegen an einer der nächsten Generalversammlungen nochmals vorgelegt werden, bis dann behält der bisherige Zweck seine Gültigkeit», führt Frey Kuron aus.

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