Bruchlandung im Buechloch

Nach der Ablehnung des Quartierplans Buch-Hain liegt der Ball nun beim Grundeigentümer.

Die Reinacherinnen und Reinacher haben den Quartierplan Buch-Hain deutlich mit 57,7 Prozent Nein-, gegenüber 42,3 Prozent Ja-Stimmen an der Urne verworfen. «Das Referendumskomitee ist sehr erleichtert über die klare Ablehnung des Quartierplans. Dieser Volksentscheid darf als Auftrag angesehen werden, im vereinfachten Quartierplanverfahren um eine moderate und schonungsvolle Überbauung besorgt zu sein», so Einwohnerrätin Katrin Joos-Reimer (Grüne) vom Referendumskomitee. Man wolle im Buechloch «keine Wiederholung des Schwinbach-Desasters, wo ein angeblich nachhaltiges Wohnbauprojekt das angrenzende Feuchtgebiet bereits in der Anfangsphase der Bauarbeiten zerstört hat.» Vom Gemeinderat werde nun erwartet, dass er die vorgebrachten Kritikpunkte der Gegnerschaft in der neuen Projektierung berücksichtigt.

Nicht überrascht

«Das Volk hat gesprochen und das Resultat ist deutlich», sagt GLP-Einwohnerrat Christoph Layer von Pro-Komitee. «Natürlich sind wir enttäuscht. Aus unserer Sicht wurde ein gutes Projekt für Reinach abgelehnt.» Das Gebiet bleibe Bauland und werde die Reinacherinnen und Reinacher weiter beschäftigen. «Ob ein vereinfachtes oder wieder ein ordentliches Quartierplanverfahren für die Zukunft gewählt wird, steht noch in den Sternen.» Gemeindepräsident Melchior Buchs (FDP) ist nicht überrascht von der Ablehnung des Bauvorhabens, auch wenn er dies bedauert: Die lange Geschichte des Buechloch erfährt so eine Fortsetzung.» Buchs betont, dass sich mit der Ablehnung nichts an den bau- und planungsrechtlichen Grundlagen ändere: «Wenn nun zu hören und zu lesen ist, dass das Grundstück am besten grün bleibe, mag das zwar ein Wunsch sein, ist aber völlig unrealistisch.»

Vereinfachtes Verfahren

Was nun weiter mit der Waldlichtung geschieht, liegt in den Händen des Grundeigentümers. Buchs dazu: «Er hat die Möglichkeit, einen neuen Quartierplan vorzulegen oder das vereinfachte Quartierplanverfahren zu wählen.» Bei diesem würde der Gemeinderat abschliessend entscheiden, der politische Prozess mit Einwohnerrat und möglichem Referendum entfällt. Dafür muss sich die Bauherrschaft eng an die gesetzlichen Bauvorschriften halten. Sicher ist jedenfalls, dass die Geschichte der umstrittenen Waldlichtung weiter geht.

Diese begann bereits 1951, als das Land verkauft und als Bauland eingezont wurde. Ein Versuch in den 1980er-Jahren, das Land wieder in Gemeindebesitz zu bringen, scheiterte an der Urne ebenso wie alle bisher vorgebrachten Baupläne – vor dem letzten Sonntag erlebte vor sieben Jahren das «Hochhaus im Wald», ein Bau von bis zu 40 Metern Höhe, einen Totalabsturz an der Urne.

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