Baustelle steht weiter still

In einem offenen Brief an den Dornacher Gemeinderat fordert eine Gruppe von Professoren, dass der Bau am Juraweg 13 fertiggestellt wird. Aufgrund hängiger Verfahren sei dies jedoch noch immer nicht möglich.

Keine Veränderung in Sicht: Das Haus am Juraweg 13 kann seit zwei Jahren nicht fertiggestellt werden. Foto: Fabia Maieroni
Keine Veränderung in Sicht: Das Haus am Juraweg 13 kann seit zwei Jahren nicht fertiggestellt werden. Foto: Fabia Maieroni

Vor rund einer Woche wandte sich Karl-Dieter Bodack, ein bekannter Ingenieur und Hochschulprofessor aus Deutschland, an den Dornacher Gemeinderat. Mit ihm unterschrieben zehn weitere Professorinnen und Professoren; vornehmlich aus Deutschland, Österreich und der Schweiz. Auch die Signatur des Geschäftsführers des Architekturpfads Dornach ist auf dem Brief zu finden. In ihrem Appell bitten die Unterzeichnenden den Gemeinderat «dringlich, unter Einhaltung aller gesetzlichen Regelungen die Fertigstellung dieses Gebäudes kurzfristig zu ermöglichen, damit die Attraktivität des Goetheanum-Hügels in vollem Umfang wieder hergestellt wird und den Besuchern des Architekturpfads damit nicht nur historische, sondern auch zeitgenössische Architektur geboten wird».


Existenzen bedroht
Konkret geht es um das letzte Haus einer Neubausiedlung am Juraweg 13, bestehend aus vier Gebäuden, die alle im anthroposophischen Stil gebaut wurden. Vor zwei Jahren verhängte die Dornacher Bauverwaltung einen Baustopp aufgrund von Differenzen zwischen den bewilligten Bauplänen und dem realisierten Bau. Seit zwei Jahren konnten die Bauarbeiten deshalb nicht weitergehen. Der Architekt John Ermel reichte im Mai 2019 ein erneutes Baugesuch für das Haus ein, das die Nachbesserungen der Bauverwaltung einbezog und im August veröffentlicht wurde. Gegen dieses Gesuch gab es eine Einsprache. «Die Bau-, Werk- und Planungskommission (BWPK) hätte nach dieser Einsprache innerhalb von zwei Monaten entscheiden müssen, ob und was an den Plänen geändert werden muss, damit wir weiterbauen können», sagt Ermel. Dies sei bis heute aber nicht geschehen.

Auch Hans Gasser, Inhaber von Gasser Gartenbau in Dornach, ärgert sich über die aktuelle Situation am Juraweg. «Es ist eine grosse Katastrophe», schimpft er. Die unfertige Überbauung sei ein «Schandfleck» für das Dorf. Ein sechsstelliger Betrag sei noch offen, der wegen des Baustopps nicht bezahlt werden könne. Die Existenz einiger lokaler Unternehmer, die am Bau mitwirkten, stehe auf dem Spiel, sagt auch Ermel – seine eigene eingeschlossen. Auf die Frage, ob die Gemeinde Konkurse verhindern könne, sagt Gemeindepräsident Christian Schlatter: «Nein, die Gemeinde hat keinen Einfluss auf das Geschäftsgebaren der Einwohner. Sie hat aber sehr wohl die Aufgabe, einen rechtmässigen Betrieb ihrer Abteilungen zu garantieren und das Recht zu voll-
ziehen.»


Baukommission kann nicht entscheiden
Auf Nachfrage erklärt Urs Kilcher, Präsident der BWPK gegenüber dem Wochenblatt, dass das Geschäft von der Baukommission vorläufig nicht bearbeitet werde. «Der Baukommission sind aktuell die Hände gebunden, da die Bauverwaltung das Dossier aufgrund der hängigen Verfahren nicht an uns weitergeleitet hat», erklärt er. Die Situation am Juraweg 13 sei äusserst kompliziert und vielschichtig. «Ermel hat anders gebaut, als er es ursprünglich im Gestaltungsplan angegeben hat. Damit ist er in Dornach aber keinesfalls der einzige», betont Kilcher. Der Architekt hält dagegen: «Für alles, was gebaut wurde, gibt es rechtliche Zusagen. Entweder gestempelte Pläne oder die Zusage des ehemaligen Bauverwalters Stefan Zumthor.» Das Baugesuch auf Projektänderung des Hauses sei zudem separat verfügt worden und müsse deshalb auch separat behandelt werden. Die beiden laufenden Verfahren dürften nicht den Entscheid über das Baugesuch des Hauses behindert, findet Ermel.


Verschleppung und Befangenheit
Ermel hat Ende Februar dieses Jahres eine Aufsichtsbeschwerde zuhanden des Gemeinderates gegen die Bauverwaltung eingereicht. Sein Vorwurf: «Verschleppung von Amtsgeschäften und Befangenheit des Bauverwalters». Der Architekt warf dem amtierenden Bauverwalter vor, in der Sache befangen zu sein, «da er schon in seiner vorigen Funktion als Leiter der Bauadministration am Goetheanum gegen das Projekt und gegen den Gemeinderatsentscheid vom 8. Mai 2017 Stellung bezogen hat.» Ermel forderte, dass der Bauverwalter in Ausstand zu treten habe, und dass das Dossier umgehend der Bau-, Werk- und Planungskommission (BWPK) zur Beurteilung vorgelegt werden müsse.


Gemeinderat lehnt Beschwerde ab
Der Gemeinderat lehnte Ermels Aufsichtsbeschwerde ab. Er begründete seinen Entscheid damit, dass wesentliche Teile des Projektes noch Gegenstand von hängigen Verfahren seien. Der Vorwurf der Verschleppung sei verfehlt, heisst es weiter. Auch den Vorwurf der Befangenheit des Bauverwalters wies der Gemeinderat zurück. Dieser sei in dem Verfahren kaum aktiv gewesen, da sich die Bemühungen für eine Änderung des Gestaltungsplans schon vor dem Amtsantritt des Bauverwalters als nicht erfolgreich erwiesen hätten, heisst es in dem Schreiben des Gemeinderates. Ihn treffe keine Abtretungspflicht. Zudem unterstreicht der Gemeinderat, dass der Baustopp von 2018 rechtskräftig sei.

Auf die Frage, ob die Bauverwaltung dem Architekten nicht hätte mitteilen müssen, welche Änderungen er am Bau vornehmen muss, damit das Haus fertiggestellt werden kann, sagt Schlatter gegenüber dem Wochenblatt: «Weder die Behörden noch die Bauverwaltung können Entscheide treffen, solange die Sache bei den Gerichten hängig ist. Detaillierte Angaben zu laufenden Verfahren dürfen nicht der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.» Die Attraktivität des Standortes sieht Schlatter durch die Sache nicht gefährdet: «Die Attraktivität besteht u. a. darin, dass die Investorinnen und Investoren Rechtssicherheit erhalten und wissen, dass für alle gleiches Recht gilt und dieses nicht von öffentlichen Aktionen beeinflusst wird.»
Auf den offenen Brief der Professorinnen und Professoren werde der Gemeinderat zu gegebener Zeit antworten, hält Schlatter fest.


Weiterzug ans BJD in Solothurn
Ermel verärgert die Antwort des Gemeinderates, da dieser nicht auf wichtige, von ihm angebrachte Argumente eingegangen sei. Er sähe sich nun gezwungen, eine Rechtsverzögerungsbeschwerde an das Bau- und Justizdepartement (BJD) in Solothurn einzureichen. Es wird also noch eine Weile dauern, bis klar wird, wann der Bau am Juraweg fertiggestellt werden kann.

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