Schotten dicht im Gemeinderat

Der Dornacher Gemeinderat verhandelt Sachgeschäfte immer weniger öffentlich – dafür immer öfter hinter geschlossener Tür. Das Solothurner Amt für Gemeinden verfolgt diese Entwicklung mit Skepsis.

Wer wissen möchte, wie sich die vom Volk gewählten Gemeinderäte zu einzelnen Geschäften politisch äussern, der hatte es in Dornach gut. Im Kanton Solothurn gilt nämlich das Öffentlichkeitsprinzip. Das heisst konkret: Politikinteressierte Einwohner – oder auch Medienschaffende – können die in der Regel an einem Montagabend stattfindenden Gemeinderatssitzungen als Zuhörer unangemeldet mitverfolgen. Davon ausgenommen sind Geschäfte, die aus persönlichkeitsrechtlichen Gründen oder aufgrund des Datenschutzes sensibel sind, zum Beispiel Personalfragen. Solche Geschäfte werden jeweils hinter verschlossenen Türen verhandelt.

Diese gängige Praxis ändert sich jetzt in Dornach. Schon länger ist festzustellen, dass das Gemeindepräsidium vermehrt dazu überging, Sachgeschäfte zur Geheimsache zu erklären und unter Ausschluss der Öffentlichkeit zu behandeln – so geschehen etwa beim Geschäft des mit Fehlplanungen verbundenen Gemeindehausumbaus. Neuerdings können selbst die wenigen, im Vorfeld einer Sitzung noch als «öffentlich» deklarierten Traktanden vom Gemeinderat verabschiedet werden, ohne dass sie an der eigentlichen Gemeinderatsitzung öffentlich zur Sprache kommen.

Wort muss im Voraus verlangt werden

Gemeindepräsident Christian Schlatter begründet dieses Vorgehen mit der elektronischen Sitzungsvorbereitung und mit der neuen Geschäftsordnung. «Der Gemeinderat hat entschieden, dass offensichtlich unbestrittene Traktanden im Verfahren der Aktenauflage beschlossen werden». Das bedeutet, dass solche Geschäfte an der Ratssitzung weder vorgestellt noch diskutiert werden. Die Ausnahme: Nur wenn ein Mitglied des Gemeinderats schriftlich ankündigt, dass er das Wort verlangen werde, muss das Geschäft an der Sitzung öffentlich besprochen werden. «Das Verfahren der Aktenauflage dient dazu, die Sitzungen effizienter zu gestalten», erklärt Schlatter. Daniel Urech (Freie Wähler) hatte an der Sitzung am Montag vor einer Woche noch vorgeschlagen, dass diese Geschäfte dennoch kurz zur Sprache kommen sollten – aus Respekt den Zuhörern gegenüber. Christian Schlatter lehnte dies ab mit dem Verweis auf die Geschäftsordnung. Auf die Frage von Daniel Müller (FDP), wie man sich in Zukunft den Informationsfluss vorstelle, hiess es, dass der Gemeindepräsident und Gemeindeverwalter Pascal Andres Bulletins erstellen werden.

Rechtlich möglich, politisch fragwürdig

Wird nun mit diesem Vorgehen das Öffentlichkeitsprinzip des Kantons Solothurn untergraben? Der Gemeindepräsident verneint. Man dürfe zur strategischen Vorbesprechung auch Sachgeschäfte im Geheimen besprechen. Die neue Handhabung sei im Übrigen in Absprache mit dem Kanton erfolgt.

Dies hingegen kann André Grolimund, Leiter des Amtes für Gemeinden, so nicht bestätigen: «Das Amt für Gemeinden hat im konkreten Fall weder je einen Entwurf gesehen noch über wesentliche Bestimmungen Kenntnis», sagt er auf Anfrage des Wochenblatts. Des Weiteren rät Grolimund den Behörden grundsätzlich zu einer möglichst offenen und vielfältigen Informationspolitik. Ob der Dornacher Gemeinderat mit seinem Vorgehen gegen das Öffentlichkeitsprinzip verstösst, müsse im Einzelfall unter die Lupe genommen werden – sofern es Beschwerden gebe.

Grolimund sagt aber auch, dass es auf Gemeindeebene nicht üblich sei, ein einzelnes Geschäft nur noch auf Voranmeldung eines Mitglieds öffentlich zu behandeln. «Das macht lediglich der Regierungsrat bei Routinegeschäften», hält er fest. Das von der Gemeinde Dornach nun angewandte Verfahren der Aktenauflage sei rechtlich möglich, klammere aber die politische Frage aus, ob dies tatsächlich im Sinne der Gemeinde sei und wie massvoll diese Handhabung sei. Ein Mass zu überschreiten, sei keineswegs erwünscht. «Dies führt nur zu einem Hickhack und endet gar oft im politischen Knall», gibt Grolimund zu bedenken.

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