Gemeindepräsident überrumpelt Gemeinderat

Christian Schlatter gab überraschend seinen Rücktritt bekannt. Eine Demission sei jedoch nicht ohne weiteres möglich, heisst es aus Solothurn.

Tritt ab: Gemeindepräsident Christian Schlatter. Foto: Bz Archiv/Nicole Nars-Zimmer
Tritt ab: Gemeindepräsident Christian Schlatter. Foto: Bz Archiv/Nicole Nars-Zimmer

Am Sonntag sagte das Dornacher Stimmvolk Ja zu einem politischen Systemwechsel und Nein zum 15 Millionen Franken teuren Projekt für eine neue Mehrzweckhalle. Am Montagabend traf sich der Dorn­acher Gemeinderat per Video zu seiner Sitzung.

Die Besprechung der Abstimmung und das weitere Vorgehen hatte Gemeindepräsident Christian Schlatter nicht traktandiert. Stattdessen gab er mündlich seinen Rücktritt bekannt. Just in diesem Moment verschickte Gemeindeschreiber Pascal Andres eine Medienmitteilung mit dem Wortlaut: «Dornach hat die Einführung des politischen Ressortsystems beschlossen. Damit ist das Wahlversprechen von Gemeindepräsident Christian Schlatter eingelöst worden, mit dem er vor neun Jahren angetreten war. In der Logik dieses Erfolges, stellt er den politischen Teil seines Amtes als Gemeindepräsident zur Verfügung, wobei er noch bis Ende Legislatur seine Verantwortung als Verwaltungsleiter wahrnehmen wird. Die Modalitäten dieses nicht vorgesehen Schrittes werde Schlatter in diesen Tagen mit Statthalter Daniel Müller besprechen und den Gemeinderat zeitnah infor­mieren.»

Müller sagte an der Sitzung, dass er davon nichts wusste und Schlatters Parteikollege Daniel Urech meinte, der Gemeindepräsident schaffe es immer wieder, den Gemeinderat zu überraschen. Er verlangte einen raschen Termin für eine Klausur, damit der Gemeinderat das weitere Vorgehen besprechen könne.

«Demission ist annahmebedürftig»

Das Amt für Gemeinden erklärt auf Anfrage vom «Wochenblatt», dass ein im Vollamt gewählter Gemeindepräsident den Gemeinderat nicht einfach darüber informieren kann, dass er die politischen Verantwortung abgeben und gleichzeitig die Verwaltung weiter leiten will. Ein Rücktritt muss im Gremium behandelt werden. «Eine Demission ist annahmebedürftig, das heisst, es ist Sache des ­Gemeinderates, ob und unter welchen Bedingungen er den Rücktritt eines ­Gemeindepräsidenten annehmen will», hält André Grolimund, Leiter vom Amt für Gemeinden fest.

Dornachs Statthalter Daniel Müller erklärte am Tag nach Schlatters Rücktrittserklärung, dass der Gemeinderat nun möglichst rasch eine Korrektur in die Wege leiten müsse. Die Gemeinderäte seien an der Sitzung überrumpelt und vor den Kopf gestossen worden. «Die Demission eines gewählten Beamten gehört ordentlich traktandiert.» Stattdessen sei vorgängig die Presse informiert worden. «Als Grund für seinen plötzlichen Rücktritt gab Christian Schlatter an, mit der Einführung des Ressortsystems habe er sein Wahlversprechen eingelöst. Vielleicht liegt der Grund aber auch in der heiklen Angelegenheit der Planungskosten für das von ihm gewünschte Projekt Mehrzweckhalle, das vom Volk abgelehnt wurde?» Auf jeden Fall stehe die Gemeinde einmal mehr vor einem hausgemachten Problem, so Müller. «Schlatters Vorgehen, das politische Mandat an den Statthalter abzugeben und die Verwaltungsleitung bis Ende Legislatur beizubehalten, entbehrt jeglicher rechtlichen Grundlage. Eine Demission beinhaltet den Verzicht auf alle Funktionen», ist er überzeugt. Das Rücktrittsverfahren und die Übergangslösung festzulegen, liege ganz klar beim Gemeinderat. Dieser sollte sich rasch zu einer ausserordentlichen Sitzung treffen, so Müller weiter.

Rüge für Hochglanzbroschüre

Annabelle Lutgen (FDP) liess sich nach Schlatters Ankündigung nicht davon abhalten, ihn für «eine Kompetenzüberschreitung» zu rügen, die er mit dem Verschicken einer Hochglanzbroschüre zur Abstimmung über die Mehrzweckhalle begangen habe. Denn die Gemeinderäte hatten davon keine Kenntnis, genauso wenig wie einige Personen, die er in der Broschüre zitiert habe. Dies werde Konsequenzen haben, liess Lutgen verlauten. Sie wolle den Vorgang, insbesondere was die Zahlung der Broschüre angeht, genau abgeklärt haben.

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