Es gibt Unterstützung für den Solidaritätsbeitrag

Bis 1981 gingen die Behörden unzimperlich mit missliebigen Menschen vor. Opfer dieser Zwangsmassnahmen erhalten gute Unterstützung, um eine finanzielle Wiedergutmachung zu beantragen.

Gesuchsformular: Niemand muss es allein ausfüllen. Foto: Gini Minonzio
Gesuchsformular: Niemand muss es allein ausfüllen. Foto: Gini Minonzio

Niemand muss sich rechtfertigen», sagt Andreas Jost. Er wurde als Kind in Heimen systematisch und schwer misshandelt und ist als Betroffener nun Mitglied am runden Tisch. Wer Anspruch auf den Solidaritätsbeitrag für Opfer von Zwangsmassnahmen (siehe Kasten) habe, solle unbedingt ein Gesuch einreichen. Man muss auch keine Akten als Beweise liefern können. Man kann eine kantonale Beratungsstelle für Opferhilfe mit der Aktensuche beauftragen. Bis Ende März 2018 hat man noch Zeit dazu. Im Augenblick geht man davon aus, dass jedem Betroffenen maximal 25 000 Franken ausbezahlt werden.

«Dies ist beschämend, weil es in absolut keinem Verhältnis zum verursachten Schaden steht und somit eine weitere Diskriminierung ist», sagt Jost. Deshalb verstehe er Betroffene, welche dies als Almosen empfänden und lieber ganz darauf verzichten. Dennoch findet er, dass Betroffene nicht auf den Solidaritätsbeitrag verzichten und einen Antrag stellen sollten. Da man auf den Solidaritätsbeitrag keinerlei Steuern oder Abgaben bezahlen müsse, könne man ihn notfalls auch einer Institution weiterspenden.

«Viele Betroffene haben noch nicht die Kraft, sich mit ihrem erlittenen Missbrauch und Unrecht auseinanderzusetzen, und reichen deshalb kein Gesuch ein», weiss Jost. Ihnen macht er mit seiner grossen Erfahrung ein grosszügiges Angebot: «Sie können mich gerne anrufen.»

Wer will, kann sich auch per Internet schlaumachen und das Gesuch selbstständig einreichen. Allerdings muss man sich durch einen Informationsdschungel klicken und sich nicht vergrämen lassen von gebrochenen Links, 20-seitigen Wegleitungen und einer harten bürokratischen Sprache. Einfacher ist es, die Beratungsstellen für Opferhilfe anzurufen. Sie berät kostenlos.

Grundsätzlich können sich Betroffene an jede Anlaufstelle wenden, unabhängig vom Wohnort. In unserer Region gibt es die Opferhilfe beider Basel, die auch Solothurner berät, oder die Opferhilfe Aargau-Solothurn.

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