Von allen Vorwürfen freigesprochen

Der Streit von Meltingen war eskaliert, weil Gemeindepräsident Gérard Zufferey bei der Polizei schwere Vorwürfe erhoben hatte gegen Gemeinderat Thomas Spaar. Jetzt liegt das Urteil der Staatsanwaltschaft vor.

Thomas Spaar: Mit seiner aktuellen Ferienlektüre «Beeinflussung Überzeugen Manipulieren (Seriöse und skrupellose Rhetorik)». Foto: zvg
Thomas Spaar: Mit seiner aktuellen Ferienlektüre «Beeinflussung Überzeugen Manipulieren (Seriöse und skrupellose Rhetorik)». Foto: zvg

Gérard Zufferey hatte schweres Geschütz aufgefahren: Er schwärzte den langjährigen Gemeinderat Thomas Spaar an mit den Vorwürfen: Urkundenfälschung im Amt, Amtsmissbrauch, üble Nachrede, Verleumdung und Verletzung des Amtsgeheimnisses und reichte letzten Winter Strafanzeige ein. Die Staatsanwaltschaft verhörte die Parteien, befragte Zeugen und studierte Akten und Protokolle und kommt nun zum Schluss, dass das Verfahren einzustellen ist. Ausser Spesen nichts gewesen: Die Verfahrenskosten gehen zu Lasten des Staates, ebenso eine Kosten-Entschädigung an den zu Unrecht Beschuldigten.

«Dies sollte all denjenigen, die Thomas Spaar vorverurteilt und den Grundsatz der Unschuldsvermutung missachtet haben, zu denken geben. Die massiven und unbegründeten Anschuldigungen von Gérard Zufferey schossen allesamt ins Leere», sagt Reto Winkelmann vom Vorstand der FDP Meltingen. Die Parteileitung hatte immer darauf hingewiesen, dass Zufferey einzig das Ziel verfolgte, den Macher Thomas Spaar und die FDP zu schwächen und von seinen eigenen Taten abzulenken. Bis zu den Wahlen war Zufferey dies gelungen. Doch der Streit von Meltingen dürfte damit nicht beendet sein.

Thomas Spaar ist nicht der einzige Meltinger, der mit Zufferey noch eine Rechnung offen hat wegen Brandmarkung durch Vorwürfe. «Auch anderen Behördenmitgliedern hatte Gérard Zufferey immer wieder mit dem Justizapparat gedroht – und wie unangenehm es ist, in diese Mühlen zu geraten, weiss ich nun aus eigener Erfahrung», sagt Spaar auf Anfrage dieser Zeitung. «Geschickt hat Gérard Zufferey den Spiess umgedreht. Denn ich war es, der aufgedeckt hat, dass der Gemeindepräsident einiges zu verbergen hat», betont Spaar. Er hatte auf dem Gemeinde-Computer entdeckt, dass Zufferey anrüchige Fotos sowie eine Liste mit Sex-Dienstleistungen abgelegt hat.

Spaar wollte im Gemeinderat mit Unterstützung des Amtes für Gemeinden erreichen, dass Zufferey in die Schranken gewiesen wird, Privates nicht in Verbindung zu bringen mit der Gemeinde, unter anderem nicht die selbe Telefonnummer zu verwenden als Gemeindepräsident und Vermieter von Seitensprungzimmer. «Zufferey stahl sich aus der Affäre, stattdessen geriet ich in Generalverdacht», resümiert Spaar.

Sexbilder auf dem Gemeindecomputer

In der Verfügung der Staatsanwaltschaft liest man dazu: «Der Geschädigte hat die Existenz dieser Bilder und deren Zugänglichkeit über den Gemeindeserver nie bestritten. Damit hat der Beschuldigte bezüglich der ‹anrüchigen Bilder›, die der Gemeindepräsident auf dem Computer speichern würde, nicht eine beschuldigende oder verdächtigende Behauptung aufgestellt, sondern eine wahre Tatsache ausgesprochen.» Folglich hat sich der Beschuldigte nicht schuldig gemacht, «der Tatbestand der üblen Nachrede ist nicht gegeben», verfügte die Staatsanwaltschaft.

«Anbieten des Zimmers für Seitensprünge und Fiktion des Zuhälters»

Diesen Zwischentitel findet man ebenso in der 10-seitigen Verfügung. Die Staatsanwaltschaft schreibt: «Der Beschuldigte bestätigte in seiner Einvernahme, anlässlich der Gemeinderatssitzung vom 1. Dezember 2016 die Anwesenden über die Webseite des Geschädigten, www.seitensprung.com, informiert zu haben. Er bestritt jedoch, dem Geschädigten je vorgeworfen zu haben, er könnte als Zuhälter fingieren. Dem Protokoll ist zu entnehmen, dass der Beschuldigte den Geschädigten aufgefordert habe, ihm nicht das Wort im Mund zu verdrehen. Er habe klarstellen wollen, dass er den Geschädigten nicht als Zuhälter bezeichnet habe.» Diese Darstellung decke sich mit der Einvernahme von Zeugen, heisst es weiter in der Verfügung. Letztlich hält die Staatsanwaltschaft fest: «Während die Behauptung, der Geschädigte vermiete Zimmer für Seitensprünge der Wahrheit entspricht – und das Obgesagte Anwendung findet – handelt es sich um eine Aussage gegen Aussage-Situation, was die Bezeichnung des Geschädigten als Zuhälter anbetrifft.» In einem Hauptverfahren wäre ein Freispruch zu erwarten, deswegen Einstellung des Verfahrens wegen «Verleumdung oder üblen Nachrede.»

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