Es drohen horrende Rechnungen für Abwasser

Ein früheres Versäumnis seitens der Gemeinde Zullwil wird zu einem grossen Ärgernis für Einwohner von Nunningen.

Grenze zwischen Nunningen und Zullwil: Die Gemeinde Nunningen stellt die Wassergebühren in Rechnung, für die Abwassergebühren sei Zullwil zuständig. Gestritten wird nun um viel Geld. Foto: Bea Asper
Grenze zwischen Nunningen und Zullwil: Die Gemeinde Nunningen stellt die Wassergebühren in Rechnung, für die Abwassergebühren sei Zullwil zuständig. Gestritten wird nun um viel Geld. Foto: Bea Asper

Rund ein Dutzend Einwohner von Nunningen traute seinen Augen nicht, sie erhielten von der Gemeinde Zullwil eine Rechnung für Abwassergebühren. Der neuen Gemeindeverwalterin von Zullwil war nämlich aufgefallen, dass hier über Jahre hinweg, die Gebühren nicht eingefordert worden waren. Das Versäumte – nur schon für die letzten fünf Jahre sind es 28500 Franken – soll nachgeholt werden, meint der aktuelle Gemeinderat von Zullwil. Nachgefragt in Nunningen sagt Gemeindepräsident Heiner Studer: «Die Einwohnergemeinde Nunningen stellt den Einwohnern, welche die Kanalisation von Meltingen und Zullwil benutzen nur die Rechnung für den Wasserverbrauch zu. Dies betrifft nicht nur Oberkirch, sondern auch die Kirchmatt und Gebiete an der Zullwilerstrasse, welche nach Westen entwässern.» Die Trinkwasserversorgung erfolge von Nunningen aus, für die Abwasserrechnungen sei aber nicht Nunningen zuständig. «Die Wasserverbrauchszahlen werden von der Gemeindeverwaltung Nunningen alljährlich der Gemeinde Zullwil mitgeteilt. Uns war nicht bekannt, welche Rechnungen die Gemeinde Zullwil stellt. Deshalb wussten wir auch nicht, dass die Bewohner keine Abwasserrechnungen erhielten», resümiert Studer.

Roger Hänggi, Gemeindepräsident von Zullwil, erklärt auf Anfrage, dass die Angelegenheit für alle ein «grosses Ärgernis» sei. Der Gemeinde seien Gelder entgangen in der Höhe von einigen Zehntausend Franken. Wie es dazu kommen konnte, sei Gegenstand eines laufenden Verfahrens. Das Oberamt sowie das Amt für Gemeinden seien vom Gemeinderat informiert worden. «Die Möglichkeit, dass der ARA-Zweckverband Zullwil-Meltingen die Abwassergebühren direkt der Gemeinde Nunningen gestellt haben könnte, trifft nicht zu. Vielmehr hat die Gemeinde Nunningen der Zullwiler Gemeindeverwaltung seit Jahren die Wasseruhren Stände, welche die Basis für die Abwassergebühren bilden, übermittelt», zitiert Hänggi aus dem Protokoll der Abklärungen.

Die betroffenen Einwohner haben bei der Gemeinde Zullwil Einsprache erhoben. Sie sind der Meinung, dass die Gemeinde Nunningen die Abwassergebühren in Rechnung stellen müsste. «Wir versuchen herauszufinden, ob es aus früheren Jahren Vereinbarungen zwischen den Gemeinden und den Hauseigentümern gibt», sagt Roger Hänggi dazu. Dass sich die betroffenen Einwohner über die Rechnungen ärgern, sei verständlich, räumt Hänggi ein. Der Fall werde die neue Gemeindeverwalterin, die Gemeinderäte und das Amt für Gemeinden noch eine Zeit lang beschäftigen.

Leider sei dieses Versäumnis nicht der einzige Missstand von früher. Die Aufarbeitung in der Gemeinde Zullwil hat ergeben, dass bei der Berechnung der Anschlussgebühren und bei der Bewirtschaftung der Steuerausstände Fehler gemacht worden waren. Nun kam auch zum Vorschein, dass Abstimmungsmaterial nicht immer allen Personen zugestellt worden war. Das Wochenblatt fragte beim Amt für Gemeinden nach, ob Zullwil die grosse Ausnahme sei im Kanton Solothurn. Wie hoch ist die Fehlerquote bei Gemeindeverwaltungen und Behörden? Reto Bähler, Leiter Gemeindeorganisation: «Dazu kann das Amt für Gemeinden keine Stellung nehmen. Dies müsste bei den einzelnen Gemeinden erfragt werden.» Zur Frage, wie Fehler vermieden oder rasch entdeckt werden, erklärt Bähler: «Es können viele Mechanismen in Frage kommen, wie zum Beispiel das Durchführen von Stichproben durch eine vorgesetzte Person oder mit dem Vieraugenprinzip oder mit der Anwendung eines internen Kontrollsystems.» Welche Methode eine Gemeinde anwenden möchte, «kann sie im Rahmen ihrer Gemeindeautonomie selbst entscheiden.» Das Gemeindegesetz halte fest: «Der Gemeinderat hat die Gemeindeverwaltung zu beaufsichtigen.» Angesprochen auf Zullwil ist von Bähler nur zu erfahren, «dass das Amt für Gemeinden die Gemeinde auf entsprechende Anfragen hin in rechtlichen und organisatorischen Fragen berät.»

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