Zelt wird zum Gerichtsfall

Der Kanton Solothurn hat die Bewilligung der bisher temporären Bauten vom Restaurant Bergmatten abgelehnt. Der Gemeinderat von Hofstetten-Flüh zieht diesen Entscheid vor das Verwaltungsgericht.

<em>Streitobjekt: </em>Das Restaurant Bergmatte soll keine dauerhafte Bewilligung für seine Anbauten erhalten. Foto: Bea asper
<em>Streitobjekt: </em>Das Restaurant Bergmatte soll keine dauerhafte Bewilligung für seine Anbauten erhalten. Foto: Bea asper

 

Die Zeiten, in denen das Restaurant auf der Bergmatte Hofstetten von durstigen Wandersleuten und Feldarbeitern lebte, gehören der Vergangenheit an. Haupteinnahmequelle ist heute die Eventgastronomie. «Die Gäste kommen zu einem Firmenanlass, zu einer Hochzeit oder zum Sommerfest», erklärt der langjährige Pächter Andreas Bolt. Um den Ansprüchen der Gäste zu genügen und mit den Möglichkeiten der andern Bergrestaurants mitzuhalten, hat die Gemeinde Hofstetten-Flüh immer wieder in ihre Bergbaute investiert und plant für die nächsten Jahre weitere Ausgaben von mehreren Hunderttausend Franken. Da das Gebäude ausserhalb der Bauzone liegt, ist die Baubewilligung von der Zustimmung des kantonalen Baudepartements abhängig.

Dieses macht jeweils geltend, dass in der Landwirtschaftszone diejenigen Bauten zonenkonform sind, die zur landwirtschaftlichen Bewirtschaftung notwendig sind. Ausnahmsweise könnte eine Bewilligung erteilt werden, schreibt das Baudepartement, «wenn der Zweck der Baute einen Standort ausserhalb der Bauzone erfordert und dem Vorhaben keine überwiegenden Interessen entgegenstehen.»

Im Juli 2011 hat der Kanton denn auch die Zustimmung gegeben für beantragte Veränderungen, namentlich für einen Saalanbau, Verschiebung der Toiletten, Küchenerweiterung, Garderobenvergrösserung, Bau eines Fumoirs, Lageranbau und Umgebungsgestaltung. Jetzt hingegen hat das kantonale Baudepartement das Baugesuch für ein Sommerzelt auf der Terrasse und für einen Holzanbau als Aufenthaltsort für die Wintertage abgelehnt. Zelt und Hütte sind eigentlich nicht neu, dürfen als temporäre Bauten aber nicht länger als zwei Monate stehen bleiben.

 

«Ausnahme überbeansprucht»

Somit reichten Eigentümerin und Pächter ein Baugesuch ein. Der Holzanbau steht zu einem Teil im Bereich des geplanten Fumoirs, das in der ursprünglichen Bewilligungsform nicht realisiert worden war.

Das Baudepartement begründet seinen ablehnenden Entscheid mit der Überbeanspruchung der Ausnahmeregelung. «Mit den Massnahmen von 2011 ist eine neue zeitgemässes Struktur mit einer architektonisch guten Gestaltung für das Restaurant geschaffen worden. Nun wird das kürzlich ausgebaute und vergrösserte Restaurant ganzjährig mit irgendwelchen Provisorien umstellt. Die zusätzlichen Aktivitäten in diesen Provisorien sind durch die Standortgebundenheit nicht abgedeckt. Den temporären wettersicheren Vergrösserungen der eigentlichen Restaurantfläche auf der Terrasse mit dem Zeltanbau (75 Quadratmeter) und dem Holzhüttenanbau (31 Quadratmeter) stehen wichtige Anliegen der Raumplanung entgegen, auch wenn die Anbauten zum Hauptbau grössenmässig untergeordnet sind.»

Für den Gemeinderat ist diese Argumentation nicht nachvollziehbar. Er entschied an seiner Sitzung, mit einem Beschwerdeverfahren beim Verwaltungsgericht gegen die Verfügung des Kantons vorzugehen. Letztlich gehe es darum, den Betrieb auf der Bergmatte vor finanziellen Einbussen zu schützen. Denn das Sommerzelt und der Holzanbau dienten nicht der Vergrösserung des Restaurants, sondern kommen den heutigen Ansprüchen entgegen. «Die Gäste möchten die Sommerabende nicht im Rauminnern, sondern auf der Terrasse geniessen und dennoch wettergeschützt sein», hielt Ressortchef Domenik Schuppli fest.

Der Gemeinderat stimmte auch dem Antrag zu, für das Gerichtsverfahren eine Rechtsberatung in Anspruch zu nehmen.