Selber vorsorgen – oder sich der KESB anvertrauen?

Jeder kann das Risiko verkleinern, dass sich die Kindes- und Erwachsenschutzbehörde KESB in seine privaten Angelegenheiten mischt. Dazu muss er einen Vorsorgeauftrag verfassen.

Schöpft aus dem Vollen: Cyrill Fanti erläuterte die Vorteile eines Vorsorgeauftrags mit Beispielen aus seinem Leben. Foto: Gini Minonzio
Schöpft aus dem Vollen: Cyrill Fanti erläuterte die Vorteile eines Vorsorgeauftrags mit Beispielen aus seinem Leben. Foto: Gini Minonzio

Wer auch in schlechten Zeiten für seinen Ehepartner sorgen möchte, der kommt an einem Vorsorgeauftrag nicht vorbei. Dies ein Fazit aus dem Vortrag, den der Betriebswirtschafter Cyrill Fanti, Inhaber der Fanti-Group, letzte Woche vor dem Gewerbeverein KMU Laufental hielt. Aus persönlichen Schicksalsschlägen heraus hat sich Fanti auf das neue Erwachsenenschutzrecht spezialisiert. «Wenn jemand wegen eines Unfalls oder einer Krankheit urteilsunfähig wird, so kann er der Behörde KESB nicht ausweichen — ausser, er hat einen Vorsorgeauftrag verfasst», betonte Fanta.

Die KESB (Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde) kann auch ein gemeinsam bewohntes Haus versteigern lassen oder eine Firma liquidieren.

Vor der KESB schützen kann man sich, indem man einen Vorsorgeauftrag verfasst, der in Kraft tritt, wenn man urteilsunfähig wird. Dabei bestimmt man am besten zwei Personen, welche die Personen-, Vermögens- und Rechtsgeschäfte tätigen können, wenn man urteilsunfähig werden sollte. Bei der Personensorge geht es unter anderem darum zu bestimmen, ob jemand im Altersheim wohnen soll oder wer die Post öffnet. Sie kann auch die Vertretung bei medizinischen Massnahmen einschliessen.

Wer mit der Vermögenssorge betraut wird, kann Rechnungen bezahlen und mit der Bank verkehren. Doch hier gilt es aufzupassen. Bevor ein Vorsorgeauftrag gültig ist, muss ihn die KESB noch validieren, das heisst akzeptieren. Das kann nach einem Unfall gute sechs Monate dauern, warnte Fanti. Während dieser Zeit hat niemand einen Zugang zu den Bankkonten. Er empfiehlt deshalb, vorbeugend bei jedem Bankkonto Vollmachten abzuschliessen.

Die Vertretung im Rechtsverkehr gibt dem Beauftragten das Recht, Steuer- erklärungen abzugeben oder Verträge bei Versicherungen abzuschliessen, so Fanti.

Wer bei der Personensorge niemanden für die medizinischen Massnahmen bestimmt hat, sollte auch eine Patientenverfügung verfassen.

Auch für Firmeninhaber

Doch nicht nur alle Erwachsenen sollten einen Vorsorgeauftrag verfassen, sondern auch Firmeninhaber, betonte Fanti. Denn die KESB kann auch Firmen liquidieren.

Mit einem Vorsorgeauftrag kann ein Firmeninhaber hingegen eine Person oder ein Gremium einsetzen, welches bei einer Urteilsunfähigkeit eine Unternehmensnachfolge und damit verbunden einen Unternehmensverkauf ausführen könnte.

Einen Vorsorgeauftrag kann man mithilfe von Vorlagen aus dem Internet selber verfassen. Fanti empfiehlt jedoch eine professionelle Beratung.

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