Tempo 30 auf der Kantonsstrasse

In Metzerlen wartet man auf Verkehrsberuhigungsmassnahmen. Die kantonale Verkehrskommission will vor ihrem Entscheid einen Augenschein vornehmen.

Nicht barrierefrei: Nach dem Fussgängerstreifen im Dorf von Metzerlen erschwert eine Treppe das Weiterkommen.  Foto: zvg
Nicht barrierefrei: Nach dem Fussgängerstreifen im Dorf von Metzerlen erschwert eine Treppe das Weiterkommen. Foto: zvg

«Die Situation ist nicht neu, doch sie hat sich in den letzten Monaten verschärft», erklärt Jens Schindelholz. Er ist im Gemeinderat für die Verkehrssicherheit zuständig und bekommt derzeit einige Reklamationen zu hören. Eltern fürchten um die Sicherheit ihrer Kinder, wie sie in öffentlichen Schreiben festhalten. Es gibt im Dorfzentrum auf beiden Seiten der Kantonsstrasse Einrichtungen, welche die Kinder besuchen, doch fehlt hier ein Fussgängerstreifen. Dort wo es einen Fussgängerstreifen hat — beim Restaurant Kreuz — müssen Eltern mit dem Kinderwagen auf der Strasse gehen, weil die Fortsetzung nicht barrierefrei ist — es handelt sich um einen Treppenaufstieg.

Der Gemeinderat hatte sich im Frühjahr beim Kanton für eine Entschärfung der Situation eingesetzt und an der Gemeindeversammlung im Juni mögliche Verkehrsmassnahmen in Aussicht gestellt. Seitens Kanton seien gute Lösungsvorschläge erarbeitet worden, erklärte Schindelholz. Die Umsetzung lässt aber länger auf sich warten als man gehofft hatte. Der Gemeinderat informierte die Bevölkerung darüber und bat um Geduld. Zum Zeitplan könne er keine Angaben machen, stellt Schindelholz klar. «Uns sind die Hände gebunden, doch grundsätzlich bin ich nach wie vor zuversichtlich, dass der Kanton zeitnah eine gute Lösung umsetzen wird.»

Die zuständigen Fachpersonen schlugen vor, den Fussgängerstreifen zu verschieben und auf der Hauptstrasse eine Reduktion des Tempos von 50 auf 30 km/h vorzunehmen. Dies gehört kantonsweit nach wie vor zu den grossen Ausnahmen und ist gesetzlich an Vorgänge und Fristen gebunden. Zu den Voraussetzungen zählt unter anderem, dass auf den angrenzenden Gemeindestrassen bereits eine Temporeduktion gilt. Dies ist in Metzerlen erst Gegenstand des laufenden Verfahrens. Die Tempo 30 Zonen in den Quartieren und die Begegnungszone vor dem Schulhaus sind publiziert worden, es läuft aber noch die Einsprachefrist. Erst wenn die Massnahmen rechtskräftig sind, können sie umgesetzt werden, erläutert Schindelholz und meint: «Dies kann dann aber schnell gehen, die Vorbereitungen haben wir getroffen und das Geld ist von der Gemeindeversammlung gesprochen worden.» Die kantonale Verkehrskommission habe zudem signalisiert, dass sie vor ihrem Entscheid zur Verkehrsberuhigung auf der Kantonsstrasse von Metzerlen eine Begehung machen will. «Dies wird im Verlauf der nächsten Wochen erfolgen», bestätigt Michael Suter, Abteilungsleiter Strassenbau des Kantons Solothurn. Er weist darauf hin, dass das Begehren der Gemeinde beim Kanton auf offene Ohren gestossen sei und dass man in einer konstruktiven Zusammenarbeit mit der Gemeinde rasch eine Lösung erarbeitet habe. Das Verfahren sei zügig vorangekommen, doch sei es an Auflagen gebunden. Die Verzögerung sei unter anderem darauf zurückzuführen, dass die Gemeinde auf ihren Kommunalstrassen noch Tempo 50 gelten liess. Die Temporeduktion auf den Gemeindestrassen sei von der kantonalen Verkehrskommission gutgeheissen worden und damit sei der Weg für eine Verkehrsberuhigung auf der Kantonsstrasse geebnet worden.

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