InterGGA: Dornach hält an Provider fest – übrige Gemeinden sind gebunden

Dornach macht den Providerwechsel nicht mit und setzt beim Internet weiter auf die Firma Improware. Der Aktionärsbindungsvertrag erschwert allen anderen Gemeinden im Verbund diesen Schritt.

Unter Druck: Reto Wolf (Gemeindepräsident Therwil, Sprecher der Aktionärsgemeinden), Nicolas Perrenoud (CEO Quickline AG), Gregor Schmid (CEO InterGGA AG) und Karl Schenk (Verwaltungsratspräsident InterGGA AG).  Foto: Lukas Hausendorf
Unter Druck: Reto Wolf (Gemeindepräsident Therwil, Sprecher der Aktionärsgemeinden), Nicolas Perrenoud (CEO Quickline AG), Gregor Schmid (CEO InterGGA AG) und Karl Schenk (Verwaltungsratspräsident InterGGA AG). Foto: Lukas Hausendorf

Lukas Hausendorf

Vergangenen Donnerstag informierte die InterGGA an einer Medienkonferenz, die erst einen Tag zuvor angekündigt wurde, über ihre geplante Beteiligung bei ihrem neuen Provider der Quickline AG. Der Reinacher Kabelnetzverbund möchte für rund 4,5 Millionen Franken Aktien seines neuen Partnerunternehmens aus Biel erwerben. Das Geld dafür muss die InterGGA auf dem Kapitalmarkt aufnehmen, da sie bei weitem nicht über genügend Eigenmittel verfügt. Über die Beteiligung will sich die Kabelnetzbetreiberin das Mitspracherecht bei der Gestaltung der Angebote sichern. «Das war von Anfang an die Idee», so Verwaltungsratspräsident Karl Schenk. Alleine für die Bekanntgabe des Aktienerwerbs hat die InterGGA aber nicht kurzfristig eine Medienkonferenz einberufen.

Die eigentliche Absicht bleibt nebulös. Möglicherweise wollte sich das unter Beschuss geratene Unternehmen selbst den Rücken stärken, weil mit dem Therwiler Gemeindepräsident Reto Wolf auch der Sprecher der Aktionärsgemeinden geladen war. Quasi als Beweis, dass die Eigentümer hinter dem Providerwechsel der InterGGA stehen. Der am Vorabend der Medienkonferenz kommunizierte Entscheid der Gemeinde Dornach, hier nicht mitzuziehen und für ein Jahr weiterhin die Improware auf ihrem Netz zum Zug lassen zu kommen, passte da nicht ins Bild. «Für uns besteht zu viel Klärungsbedarf», erklärt Gemeindepräsident Christian Schlatter den Entscheid, den der Gemeinderat am Montag zuvor gefällt hatte.

Dornach ist ein Spezialfall
«Wir bedauern diesen Entscheid sehr und glauben, dass er falsch ist», sagte Schenk dazu. Im Gegensatz zu Binningen, wo man sich ebenfalls für die Improware entschieden hat, verletzt die Gemeinde Dornach mit diesem Schritt aber nicht den Aktionärsbindungsvertrag, weil sie mit der InterGGA gar keinen eingegangen ist. Als einzige der Gemeinden, die über einen Ortshub verfügen. Der Aktionärsbindungsvertrag wird denn auch als Hauptargument angeführt, dass ein selbstbestimmter Providerentscheid der Gemeinden gar nicht möglich ist. Eine entsprechende Initiative wurde in verschiedenen Gemeinden im Verbund der InterGGA lanciert.

In Reinach wurden den Initianten allerdings durch die Gemeinde Steine in den Weg gelegt. Sie hatte Bedenken wegen eines Passus im Text, obwohl die Initianten das Formular vorgängig von der Landeskanzlei prüfen liessen. Die Gemeinden fürchten sich offensichtlich vor der Initiative, die dem Souverän die Kompetenz erteilt, zu entscheiden, welcher Provider auf dem kommunalen Kabelnetz den Zuschlag erhält. Das setze den Grundsatz der Aufgabenbetreuung auf der Exekutivebene aufs Spiel, meint Reto Wolf. Und er fügt an: «Wir haben vertragliche Verhältnisse, egal was kommt.» Eine Abstimmung könne keine laufenden Verträge aushebeln.

Ausstiegsklausel – ein Gummiparagraf
Der Therwiler Gemeindepräsident spielt damit auf den Aktionärsbindungsvertrag an, der die Aktionärsgemeinden über Jahre an die InterGGA bindet. Binningen hat sich nicht daran gehalten und sieht sich allenfalls mit einer Schadenersatzklage konfrontiert, die von den übrigen Gemeinden im Aktionariat angestrebt wird. Aber es ist alles andere als klar, ob es überhaupt so weit kommen wird. Binningen stellt sich auf den Standpunkt, dass die Ausstiegsklausel korrekt angewendet wurde. Diese erlaubt den Exit bei «guten Gründen».

Das ist ein Gummiparagraf. Wahrscheinlich muss ein Gericht darüber urteilen, wann die Gründe gut genug sind. Die auslegungsbedürftige Ausstiegsklausel zeigt aber auch, dass die Initiative für die InterGGA unter Umständen sehr gefährlich werden könnte. Nämlich dann, wenn ein Gericht der Gemeinde Binningen recht gibt und den übrigen Aktionärsgemeinden damit gute Gründe liefert, sich frei für einen Provider entscheiden zu können.

Sonderfall Arlesheim
Etwas anders präsentiert sich die Ausgangslage in Arlesheim, wo nicht per Initiative der Providerentscheid ans Volk delegiert werden kann. Hier gehört das Kabelnetz nicht der Gemeinde, sondern einer Genossenschaft und ist darum privatrechtlich organisiert. Hier müssten die Genossenschafter aktiv werden. Und es ist offenbar etwas im Tun. Aus Kreisen interessierter Bürger ist zu vernehmen, dass sich einige Improware-Treue in der Genossenschaft engagieren wollen.

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