Kranke Bäume bedrohen Fussgänger und müssen gefällt werden

Am Kappenrain beim Gymnasium Münchenstein müssen rund 20 Bäume gefällt werden. Die Durchforstung erfolgt aus Sicherheitsgründen und hat keinen Zusammenhang mit der Erweiterung des Gymnasiums.

Gelb markiert: Rund 20 Bäume müssen am Kappenrain infolge Krankheit aus Sicherheitsgründen gefällt werden.  Foto: Lukas Hausendorf
Gelb markiert: Rund 20 Bäume müssen am Kappenrain infolge Krankheit aus Sicherheitsgründen gefällt werden. Foto: Lukas Hausendorf

Fussgängern dürften die etwas schrägen Bäume am Kappenrain bereits aufgefallen sein. Ende des letzten Jahres waren diese dann plötzlich mit Markierungen versehen. Rund 20 Bäume werden irgendwann in diesem Winter gefällt werden. Der Termin steht noch nicht fest. Das sei Sache des Eigentümers, erklärt der zuständige Münchensteiner Revierförster Alfred Hügi. Die Baumzeichnungen im kleinen Waldstück, das seit einem Waldfeststellungsverfahren im Jahr 2007 als solches definiert ist, haben aber Anwohner aufgeschreckt. Einer meldete sich auch direkt beim «Wochenblatt» und monierte, dass der Eingriff nie angekündigt wurde, was sonst doch Usus sei. Auch im Planungsbericht zum Bau- und Strassenlinienplan Kappenrain vom vergangenen April sei davon keine Rede gewesen.

Das trifft zu. Das Waldstück ist darin im Zusammenhang mit dem Erweiterungsbau des Gymnasiums Münchenstein thematisiert, infolgedessen der gesetzliche Minimalabstand zur Wald von 20 auf 10 Meter reduziert wird. Die Durchforstung hat damit aber nichts zu tun.

Die betroffenen Bäume seien nicht mehr gesund. «Die kann man nicht so stehen lassen», sagt Hügi und verweist auf die Eigentümerhaftung. Im Falle eines Unglücks müssten die Waldeigentümer haften. Ein Augenschein bestätigt: Viele der angezeichneten Bäume stehen nicht mehr aufrecht in der Landschaft, manche weisen gut erkennbare Schäden in der Rinde auf. Was natürlich viele schmerzen dürfte, ist, dass ein namhafter Teil der grösseren Bäume die gelbe Markierung trägt.


Junge Bäume ersetzen kranke Bäume

Die Durchforstung des Waldstücks geht einher mit der Pflanzung von Jungbäumen. Der Baumbestand wird also erhalten. Und die Parzelle im Eigentum der Christoph Merian Stiftung, auf der sich auch noch eine Bunkeranlage des VBS befindet, bleibt als Wald bestehen. Wobei das doch etwas seltsam anmutet, bedenkt man, dass die Fläche des gesetzlichen Mindestabstands zum Wald ein Mehrfaches grösser ist als der Wald selbst. Der kantonale Waldbegriff ist allerdings eindeutig. Als Wald gilt gemäss § 2 des kantonalen Waldgesetzes vom 1. Januar 2007 eine bestockte Fläche von mehr als 500 Quadratmetern, sofern sie eine Mindestbreite von 12 Metern aufweist und die Einwuchsflächen älter als 20 Jahre sind.

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