Brände löschen zahlt sich aus

Wer in Münchenstein keinen Dienst leistet in der Feuerwehr, muss künftig länger zahlen. Das Dienstpflichtalter wurde angehoben, um die steigenden Kosten zu kompensieren.

Versammlungsleiter: Gemeindepräsident Giorgio Lüthi am Mittwoch vor einer Woche.  Foto: Lukas Hausendorf
Versammlungsleiter: Gemeindepräsident Giorgio Lüthi am Mittwoch vor einer Woche. Foto: Lukas Hausendorf

Lukas Hausendorf

Die Gemeinde Münchenstein erhöht das Dienstpflichtalter für die Feuerwehr von 40 auf 48 Jahre. Hintergrund ist nicht zuletzt die Kostenentwicklung bei der Feuerwehr. Innert zehn Jahren ist der Nettoaufwand um fast einen Drittel auf 526 000 Franken im Jahr 2015 gestiegen. Aufgrund der Anschaffung eines neuen Tanklöschfahrzeugs, dem die Gemeindeversammlung am Mittwoch ohne Gegenstimmen zustimmte, steigt der Nettoaufwand im nächsten Jahr erneut um mehrere zehntausend Franken.

Die Einnahmen durch die Feuerwehr-Ersatzabgabe hielten mit dem Kostenwachstum nicht Schritt. Obwohl der Satz zwischenzeitlich leicht erhöht und der Plafond auf 1100 angehoben wurde. Aufgrund der demografischen Entwicklung sank allerdings die Zahl der Abgabepflichtigen im Zeitraum von 2004 bis 2015 von 1960 auf 1660. Mit der Erhöhung des Dienstpflichtalters wird die Zahl der Abgabepflichtigen auf 2500 steigen, parallel die Einnahmen, die den Nettoaufwand beinahe wieder decken werden.

«Die Feuerwehr wird fast selbsttragend», so Gemeindepräsident Giorgio Lüthi (CVP). Die Erhöhung des Dienstpflichtalters ist Teil der Gesamtrevision des kommunalen Feuerwehrreglements, das nach Inkrafttreten des kantonalen Gesetzes über die Feuerwehr 2014 nötig wurde. «Unser Reglement war danach lückenhaft», erklärte Lüthi. Weiter wurde darin verankert, dass Personen, die mindestens zehn Jahre Feuerwehrdienst geleistet haben, von der Ersatzabgabe befreit werden. Der Gesamtrevision stimmte der Souverän mit grossem Mehr zu.

Parkierzone komplettiert
Der sogenannte Parkierdruck ist noch immer nicht aus Münchenstein verschwunden, obwohl schon mehrere Parkierzonen eingerichtet wurden, wo das unbefristete Abstellen von Autos nur noch mit einer Anwohnerparkkarte möglich ist. Nahe der Gartenstadt war bis vor Kurzem noch eine einzige Strasse von der bestehenden Parkierzone Schulacker ausgenommen. Die Carl- Geigy-Strasse wird nun aber in diese integriert, nachdem sie am 1. Juli ins Gemeindeeigentum übergegangen ist. «Es ist davon auszugehen, dass die Strasse für auswärtige Pendler und Parkplatzsucher ohne Parkkarte sehr begehrt sein wird», geht aus dem Ratschlag hervor. Der Antrag des Gemeinderats, die ehemalige Privatstrasse in die bestehende Parkierzone aufzunehmen, war denn auch nicht bestritten.

Keine Regelung für Nebeneinkünfte
Ein Antrag von Arnold Amacher (Grüne) wurde an der Versammlung für nicht erheblich erklärt. Dieser verlangte, dass die Bestimmungen des Personalreglements bezüglich Entschädigungen auch für den Gemeinderat gelten sollte. Der Gemeinderat hielt davon wenig. «Wir lehnen eine Überregulierung ab», so Giorgio Lüthi. Zumal der Gemeinderat nicht angestellt ist bei der Gemeinde, sondern eine gewählte Behörde sei. Dem Antragsteller Amacher ging es aber nicht um die Besoldung, sondern um die Abführung von Nebeneinkünften durch Amtsmandate. «Da geht es doch letztlich um das, was wir beim Kanton hatten. Schliesslich geht es um Korruption», so Amacher. Die GPK gab hierzu im Frühling eine Empfehlung ab, dies zu regeln. Das geschah bislang aber nicht.

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