Dammstrasse: Widerstand gegen Swisscom-Mobilfunkantenne

Anwohner bekämpfen eine geplante Handy-Antenne der Swisscom auf einem SBB-Mast an der Dammstrasse. Die Gemeinde hat ebenfalls Einsprache erhoben. Der Mobilfunkanbieter ist aber im Vorteil.

Mast des Anstosses: An der Dammstrasse will die Swisscom eine Natelantenne auf einem SBB-Mast installieren, die Anwohner wehren sich.  Foto: Lukas Hausendorf
Mast des Anstosses: An der Dammstrasse will die Swisscom eine Natelantenne auf einem SBB-Mast installieren, die Anwohner wehren sich. Foto: Lukas Hausendorf

Lukas Hausendorf

Harry Meier droht ein «Don Quichotte der Moderne» zu werden. Schon zum zweiten Mal innert weniger Jahre kämpft der Anwohner der Langackerstrasse gegen eine Mobilfunkantenne auf einem SBB-Mast an der Dammstrasse. Vor vier Jahren hatte er Erfolg. Orange zog ihr Baubegehren zurück, nachdem rund 500 Anwohner dagegen Einsprache erhoben. Vielleicht hatte das Unternehmen einen besseren Standort für seine UMTS-Anlage gefunden. Jetzt will die Swisscom an gleicher Stelle eine Antenne mitsamt Gerätekabine installieren.

Kampf gegen Windmühlen

Und diesmal droht es für Meier ein Kampf gegen Windmühlen zu werden. Wiederum hat er Einsprache erhoben und mit ihm über 250 weitere Anwohner. Es sind strahlengeplagte Anwohner. Im Umkreis von 750 Metern von Meiers Wohnhaus befinden sich bereits sechs Stationen. «Wir befinden uns in einem Strahlenkorb, in dem es absolut nichts mehr verträgt», schreibt er in seiner geharnischten Einsprache an das kantonale Bauinspektorat. Von den SBB fühle er sich «verarscht». Und überhaupt wirft er den Grosskonzernen vor, ein «dreckiges Spielchen» zulasten der Einwohner zu spielen.

Auch die Einwohnergemeinde Münchenstein wehrt sich diesmal gegen den Sendemast der Swisscom. «Aus formalen Gründen», wie Andreas Berger, Projektleiter Raumplanung der Gemeinde, festhält. Seit einem Jahr müssen Mobilfunkbetreiber vor dem eigentlichen Baugesuch ein Vorabklärungsgesuch bei der betroffenen Gemeinde einreichen. Damit erhält die Gemeinde Gelegenheit, sich zum Standort zu äussern. Das tat die Swisscom auch in diesem Fall, allerdings foutierte sich das Telekommunikationsunternehmen, die Fragen der Gemeinde im darauffolgenden Baugesuch zu beantworten. Die Gemeinde hatte dem Konzern auch einen Alternativstandort vorgeschlagen.

Vorteil für Swisscom
Zurzeit sind die Einsprachen beim Bauinspektorat hängig. Sollten die Einsprachen abgewiesen werden, sieht es stark danach aus, dass die Ergreifung von weiteren Rechtsmitteln gegen das Bauvorhaben nicht erfolgversprechend sind. Im Standortkonzept für Mobilfunkanlagen der Gemeinde Münchenstein ist die Bahnlinie als vorgezogener Standort für Sendemasten ausgeschieden. Ob im vorliegenden Fall ergänzende Aspekte wie die Empfindlichkeit des Quartiers oder ästhetische Argumente im Sinne des Ortsbildschutzes zum Tragen kommen, ist höchst fraglich.

Die Swisscom ihrerseits kann sich auf die Strahlenschutzverordnung berufen, die in der Schweiz im Vergleich zu den internationalen Grenzwerten für Orte mit empfindlicher Nutzung einen zusätzlichen Schutz um den Faktor zehn vorschreibt. So gesehen scheinen alle Voraussetzungen gegeben, damit die Swisscom ihre Antennen bauen kann. Dann hätten wieder einmal die Grossen gewonnen. Die SBB kassierten Miete für die Antenne und die Anwohner gingen leer aus.

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