Verschuldung nicht ausgeschlossen

Der Dornacher Gemeinderat rechnet in seinem Finanzplan mit Investitionen gegen 100 Mio. Franken.

Nebst dem Budget 2019 musste der Gemeinderat der Gemeindeversammlung vom Mittwochabend (diese fand nach Redaktionsschluss statt) den Finanzplan «zur Kenntnis bringen». Genehmigt hat die Exekutive den Finanzplan 2019 bis 2023 im Zirkularverfahren. An der Sitzung vom Montag gingen die Gemeinderäte nicht auf Einzelheiten ein, sondern verwiesen darauf, dass es sich um eine rollende Planung handle, die laufend angepasst werde. Gemeindepräsident Christian Schlatter sagte, dass der Finanzplan keine exakte Wissenschaft sei, sondern lediglich mögliche Tendenzen aufzeige. In der Investitionssumme von 100 Millionen Franken seien noch viele ungewisse Projekte enthalten wie ein Sport- und Schulanlage-Projekt (44,5 Mio.), ein möglicher Neubau Werkhof (10,2 Mio.) und der A18-Anschluss (12 Mio.). Aufgrund dessen nimmt man an, dass aus dem Pro-Kopf-Vermögen von über 5000 Franken eine Verschuldung werden könnte. Das solide Eigenkapital erlaube einige Verlustjahre, bis sich der Investitionsstau auflösen würde, heisst es im Finanzplan. Dieser wurde vom Rat mit 4:3 Stimmen bei einer Enthaltung genehmigt und hatte in der Finanzkommission Fragen aufgeworfen, da es keine Angaben zum Gemeindehaus-Projekt gibt.

Wasserdynamisierung

In einem ebenfalls knappen Entscheid hat sich der Gemeinderat für eine Dynamisierung des Trinkwassers im Reservoir Goben ausgesprochen – als Pilotprojekt. Die «Hydrodynamisierung» ist eine physikalische Art der Wasseraufbereitung. Die Struktur des Wassers wird durch mechanisch erzeugte Wirbelströmungen und schwache Magnetfelder physikalisch beeinflusst. Angeboten wird diese Methodik von der Oloid-Inversionstechnik GmbH. Für die Ratsmehrheit überwogen die Vorteile wie ein «höheres Energieniveau». Die Kosten von 16 000 Franken werden zulasten des Projektkredits «Neubau Reservoir Goben» verrechnet.

Weiter hat der Rat die Vorschriften zur Nutzung der gemeindeeigenen Liegenschaften modernisiert. Mit der Vereinheitlichung werden die Abläufe klarer und eine ganze Reihe von unterschiedlichen Regelungen kann ersetzt werden, und zwar das Benutzungsreglement der Aussensportanlagen Gigersloch und Weiden, Benutzungsreglement der Turnhalle Bruggweg, Reglement Schwimmbad am Birsweg, Benutzungsreglement der Turnhalle Gwändweg, Benutzungsreglement der Schwimmhalle Gwändweg, Benutzungsreglement Mehrzweckraum Werkhof/Feuerwehr und das Benutzungsreglement der JMS-Räumlichkeiten. Die neue Verordnung tritt per 2019 in Kraft.

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